Deutsche Produkte in russischen Militärgütern?
Kein Unternehmen möchte aus den Medien erfahren, dass die eigenen Produkte in russischen Militärgütern aufgetaucht sind. Das ist doch klar. Unklar ist, wie dies verhindert werden kann. Wann liegt ein Embargobruch vor, wann handelt es sich um ein Umgehungsgeschäft und wann nehmen Unternehmen aus ethisch-moralischen Gründen Abstand von Geschäften?
Viele Unternehmen haben ihr Russlandgeschäft bereits kurz nach Kriegsbeginn eingestellt. Trotzdem werden immer wieder deutsche Produkte in russischen Militärgütern gefunden. Können deutsche Unternehmen das verhindern? Die kurze Antwort lautet: Nein. Derartige Embargobrüche wird es immer geben.
Steht die Staatsanwaltschaft vor der Tür, können Endverbleibsdokumente hilfreich sein. Damit unterstreichen die Unternehmen, dass sie von den Lieferungen nach Russland weder wussten noch diese wollten. Inhalt und Formulierungen der Endverbleibserklärungen obliegen den Unternehmen.
Einfacher geht es mit SOLID, denn in der Prüfung Das richtige Endverbleibsdokument! werden Sie zu Formularmustern des BAFA und des amerikanischen Bureau of Industry and Security (BIS) geführt.
>> Zur SOLID-Prüfung: Das richtige Endverbleibsdokument!
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