Das ABD bleibt erhalten und wird angepasst
„Zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) sieht die EU-Kommission auch nach dem Ende der EU-weiten Übergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments vor“ schreibt der ITZ-Bund am 13. Oktober. Wie angekündigt bleibt auch das derzeitige ABD über den 1.12.2023 hinaus unverändert.
In der ATLAS-Info 0468/23 wurde es bereits angekündigt: Das ABD in seiner jetzigen Fassung bleibt über den 1. Dezember hinaus weiter bestehen.
Außerdem wurde in der ATLAS-Info 0526/23 die spätere Anpassung des ABD an die Vorgaben des UZK bestätigt.
Der Zoll informiert, sobald Erkenntnisse zur Anwendung des Betriebskontinuitätsverfahrens und zur Ausgestaltung des neuen ABD vorliegen.
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