Ab 1. Dezember 2023: Neue Berechnung der LKW-Maut
Ab dem 1. Dezember werden durch das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften die Mautsätze im LKW-Verkehr anhand von fünf CO2-Emissionsklassen berechnet. Außerdem wird zur Mauterhebung die technisch zulässige Gesamtmasse herangezogen und löst das zulässige Gesamtgewicht ab. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Toll Collect GmbH stellen die wichtigsten Änderungen bereit.
Am 20. Oktober hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften unverändert angenommen. Die wesentlichen Änderungen bei der LKW-Maut finden Sie in einer Kurzfassung vom BMDV zusammengefasst. Wichtigste Änderung: Ab 1. Dezember 2023 wird je zurückgelegter mautpflichtiger Strecke ein CO2-Aufschlag auf die Maut eingeführt.
Der Betreiber zur Erhebung der LKW-Maut „Toll Collect GmbH“ bietet auf einer aktuellen Website „Mautreform kommt – neue Tarife veröffentlicht“ die neuen Mauttarife ab Dezember 2023 an und die Ermittlung der CO2-Emissionsklassen. Unternehmen sind aufgefordert Ihre Fahrzeuge auf die CO2-Emissionsklasse hin zu überprüfen.
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