EU veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur 2024
Am 31. Oktober 2023 wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur durch die EU-Kommission im Amtsblatt veröffentlicht. Diese treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Aufbereitung der Änderungen durch das Statistische Bundesamt (DESTATIS) für deutsche Unternehmen steht noch aus.
Erste Änderungshinweise 2024
Laut Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 vom 26. September betreffen die Änderungen unter anderem:
- Kapitel 8: Bananen („Plátano de Canarias")
- Kapitel 20: Tomaten
- Kapitel 39: Kunststoffabfälle
- Kapitel 50: Seide – hier wurde die Unterposition 500720 für „andere Gewebe mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr” vereinfacht.
- Kapitel 56: Vliesstoffe
- Kapitel 70: Abfälle und Ausschuss von anderen geschlossenen Flächenerzeugnissen aus Glasseidensträngen (Rovings)
- Kapitel 90: Laser – hier wurden passive optische Splittern neu in der Position 9013 aufgenommen
- Kapitel 94: Teile von Sitzen in Kraftfahrzeugen
Weitere Anpassungen bzw. textliche Aktualisierungen wurden z. B. bei tierischen Ölen und elektrischen Akkumulatoren vorgenommen.
Aufbereitung des Warenverzeichnisses 2024
DESTATIS bereitet die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2024 vor. Die AEB Community informiert Sie, sobald diese Dateien zur Verfügung stehen.
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Kurzer Hinweis: Wer unsicher beim Einreihen in den Zolltarif ist, kann gerne das halbtägige Online-Seminar am 7. Dezember von 13:30 bis 17:00 Uhr besuchen:
>> Zur Anmeldung: Einreihen - der Weg zur richtigen Warennummer 2024
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Das Warenverzeichnis 2024 ist inzwischen auch veröffentlicht. Mehr dazu in diesem Artikel meiner Kollegin Kerstin Ullrich:
>> DESTATIS: Änderung des Warenverzeichnisses 2024 veröffentlicht in der AEB Community0
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