Seit 7. November: Apostille mit China in Kraft
An die Stelle des Legalisierungsprozesses für öffentliche Urkunden, deren Vorlage beispielsweise beim Geschäftsaufbau mit China verlangt wird, trat seit 7. November 2023 das vereinfachte Apostille-Verfahren.
126 Länder sind inzwischen dem sogenannten „Haager Apostille-Übereinkommen“ beigetreten – darunter jetzt auch China.
Einzelheiten beim Auswärtigen Amt
Das Auswärtige Amt informiert dezidiert über die Apostille für chinesische und deutsche Urkunden. Auf der Webseite zum internationalen Urkundenverkehr werden die zuständigen Apostillenbehörden in Deutschland verlinkt. Außerdem führt das Auswärtige Amt Notariate in verschiedenen chinesischen Provinzen aufgeführt. Warum?
Im ersten Schritt muss eine chinesische Urkunde von einem öffentlichen Notariat der Volksrepublik China für die Verwendung im Ausland ausgestellt werden. Somit werden keine Originalurkunden apostilliert, sondern ausschließlich notarielle Urkunden.
Die notariell beglaubigten Urkunden müssen anschließend durch das zuständige chinesische Amt für Auswärtige Angelegenheiten der jeweiligen Provinz oder Stadt apostilliert werden. Kontakte von Außenämtern sind ebenfalls auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu finden.
Hier gibt es weitere Informationen
Die Haager Konferenz für internationales Privatrecht (HCCH) informiert auf Ihren Seiten zum Haager Apostille-Abkommen sowie zu den declarations and reservation seitens Chinas in Bezug auf das Übereinkommen.
Aber aufgepasst: Das Haager Übereinkommen schließt in Artikel 1 neben Urkunden, die von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichtet worden sind, auch Dokumente aus, die „sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das Zollverfahren beziehen“. Für die Legalisation von zum Beispiel Ursprungszeugnissen oder Handelsrechnungen ist eine Vorbeglaubigung durch die Industrie- und Handelskammer erforderlich. Mehr dazu im Artikel der IHK Stuttgart Legalisation & Apostillen
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare