Eisen und Stahl aus Russland: Austausch zu Importverboten und Nachweispflichten gem. Art. 3g
Dr. Ulrike Jasper und Johannes Lieb rücken am 8. Dezember die neue Nachweispflicht beim Import von Eisen- und Stahlprodukten in einem 90-minütigen Online-Seminar in den Fokus. Kommen Sie zum Austausch und erfahren Sie dabei, wie Sie die Trade Compliance Lösung der AEB bei der Abbildung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen kann.
Gemäß Art. 3g der Russland-VO (EU) 833/2014 ist es verboten, die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse einzuführen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden. Zudem besteht ein Kauf- und Beförderungsverbot. Zum Zeitpunkt der Einfuhr muss bereits ein Nachweis über das Ursprungsland der Produkte vorliegen.
Das Einfuhrverbot gilt seit dem 30. September 2023 für die in Anhang XVII aufgeführten Erzeugnisse. Für die in Art 3g Abs. 1 d) genannten KN-Codes tritt dieses Verbot erst ab 1. April 2024 bzw. 1. Oktober 2024 in Kraft.
Viele Unternehmen stehen nun vor der Frage, wie Sie diese Verbote umsetzen können. Wir stellen Artikel 3g und die zugehörigen FAQ der EU-Kommission vor und diskutieren über die verschiedenen Ansatzpunkte beim praktischen Vorgehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie die von Ihnen gewählten Organisationsmaßnahmen IT-gestützt automatisieren können. Einfach anmelden.
UPDATE: Der erste Termin am 8. Dezember ist bereits ausgebucht. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde nun ein neuer Termin angesetzt:
📅 Datum: 11. Dezember
⏰ Zeit: 10.00 bis 11.30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
>> Zur Anmeldung: Importverbot und Nachweispflicht für Eisen und Stahl aus Russland gem. Art. 3g
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