Alle Jahre wieder: Geschenksendungen richtig planen
Nur so machen die Geschenksendungen auch beim Empfang im Drittland wirklich Freude: Es sollten keine länderspezifischen Import-Verbote vorliegen oder hohe Abgaben fällig werden. Zollrechtlich haben Geschenksendungen im B2B-Bereich keine Sonderstellung inne, sondern werden wie Handelswaren abgefertigt. Vermeiden Sie daher unerwartete Tücken bei grenzüberschreitenden Lieferungen.
Nicht alles, was im eigenen Unternehmen als weihnachtliche Geschenkidee Begeisterung weckt, findet auch Anklang beim Empfang im Drittland oder freut das Fachteam, das für die Ausfuhrabwicklung zuständig ist.
Die IHK Heilbronn-Franken bietet eine ausführliche Website an zu: Geschenke über die Grenze. Diese informiert derzeit für 35 Länder zu folgenden Fragen:
- Wie werden Geschenksendungen im Postverkehr abgewickelt?
- Wie werden Geschenksendungen im persönlichen Gepäck von Reisenden behandelt? und
- Welche landestypischen Besonderheiten gilt es zu bedenken?
Dazu haben die Außenhandelskammern Informationen der nationalen Zollbehörden zusammengetragen.
Webseite statt PDF
Seit 2015 hat die IHK Heilbronn-Franken ihr bewährtes PDF-Dokument mittlerweile zu einer bedienungsfreundlichen Website weiterentwickelt. Nach Auswahl eines Kontinents stehen Ihnen die einzelnen Länder zur Verfügung, jedes mit einem Datum versehen. Auch die bisherige Beispiel-Geschenksendung hat ein Update erhalten. Während 2015 durch die IHK unter anderem eine Kuckucksuhr, eine Musik-CD und aktuelle Zeitungen versendet wurden, enthält das Paket in der überarbeiteten Fassung nun folgenden Inhalt: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.
Steuerliche Behandlung
Ein weiterer Aspekt, wenn Sie Geschenke versenden oder annehmen, ist die steuerliche Behandlung im Unternehmen. Auf der Website steuerliche Behandlung von Geschenken und Incentives stellt Ihnen die IHK Stuttgart gesammelte Informationen zu “Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde” zur Verfügung.
Compliance-Vorschriften beachten
Auch beim Erhalt von Geschenken sollten Sie weitere Themenfelder beachten. Hat Ihr Unternehmen eine Compliance-Regelung, die Werte für Geschenke regelt, die Sie annehmen dürfen? Häufig werden Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ausgesprochen, die eine Wertgrenze definieren. Außerdem sollten mit den Geschenken natürlich keine Gegenleistungen verbunden sein.
Vielleicht fallen mit diesen Hinweisen die Auswahl der Geschenke und die Abwicklung leichter? Und Ihr Geschäftspartner kann sich ganz ungetrübt in der Vorweihnachtszeit freuen.
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