Nicht zu Nikolaus sondern ab Weihnachten: Aktualisierte Listenregeln im Abkommen mit Zentralamerika
Der Assoziationsrat EU-Zentralamerika beschloss, die Anlagen 2 und 2A zu Anhang II des Abkommens auf das Harmonisierte System 2022 hin anzupassen. Die beiden Anlagen enthalten die regulären Listenregeln bzw. die Listenregeln, die im Rahmen bestimmter Kontingente verwendet werden dürfen. Die Änderung tritt am 26. Dezember 2023 in Kraft.
Im Fünf-Jahres-Rhythmus überarbeitet die Weltzollorganisation die ersten sechs Stellen des Harmonisierten Systems, die als Grundlage für die Warennummern dienen. 2022 wurden mehr als 350 Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen wurden nun in die warenspezifischen Ursprungsregeln des Abkommens eingearbeitet. In der Begründung finden Sie weitere Hinweise zu einzelnen HS-Positionen.
>> Direkt zum Beschluss Nr. 1/2023 des Assoziationsrates EU-Zentralamerika vom 29. Juni 2023
-
Guten Morgen Herr Hartinger,
ich glaube , Ihnen ist da ein Fauxpas bzgl. des Inkrafttretens passiert :
Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force., Date of effect: 26/12/2023
Viele Grüße
Ellen Klaus
0 -
Guten Morgen Frau Klaus,
haben Sie herzlichen Dank für den Hinweis. Hab's im Artikel korrigiert.
Freundliche Grüße,
Thomas Hartinger
0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
2 Kommentare