EU-Entwurf verschärft den Handel mit fluorierten Treibhausgasen
Die seit 2015 geltende Verordnung über fluorierte Treibhausgase und ozonabbauende Stoffe wurde durch den Rat der EU überarbeitet. Ziel ist es, den Handel weiter einzuschränken und Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 55 % bis 2030 zu senken. Der Entwurf sieht strengere Quoten und Überwachung vor.
Unternehmen, die bisher von der Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) (EU) 517/2014 betroffen sind, sollten sich zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut machen. Eine Pressemitteilung der EU-Kommission bietet einen ersten Überblick.
F-Gase sollen nur noch in Geräten verwendet werden dürfen, wenn keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen. Im Anhang IV des Entwurfs werden die Produkte definiert und Zeitpunkte bekannt gegeben, ab denen diese in der EU vollständig verboten werden. Betroffen davon sind unter anderem spezifische Kühlschränke, Kühlanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen. Um eine bessere Überwachung der Importe zu gewährleisten, soll das F-Portal an das Single Window der EU angebunden werden. So soll ein durchgängiger Informationsfluss zwischen der EU, den nationalen Zollverwaltungen und den überwachenden Behörden sichergestellt werden.
Bereits jetzt werden registrierten Unternehmen Kontingente zugeteilt, unterliegen Registrierungs- und Berichtspflichten. Diese Kontingente werden neu geregelt (Anhang VII), so dass diese bis zum Jahr 2050 vollständig auf null gesenkt werden können.
Sobald das Europäische Parlament und der Rat den Entwurf (Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on fluorinated greenhouse gases) förmlich angenommen haben, kann dieser im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.
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