Update der Warennummern 2024
Mitte November hat das Statistische Bundesamt (DESTATIS) die Änderungen des Warenverzeichnisses für 2024 veröffentlicht. Diese wirken sich in der Folge auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) aus. Denken Sie daher daran, dass für das Jahr 2024 nur noch die ab dem 1. Januar 2024 gültigen Warennummern für Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen zulässig sind. Wir haben zusammengestellt, was in den AEB-Anwendungen zu beachten ist.
Nur aktuelle Warennummern sind korrekte Warennummern – daher ist eine Überprüfung und die Pflege in Ihren Stammdaten und Vorlagen notwendig.
Für 2024 wurden z.B. Änderungen für folgende Waren vorgenommen:
- Kapitel 8: Bananen („Plátano de Canarias“)
- Kapitel 20: Tomaten
- Kapitel 39: Kunststoffabfälle
- Kapitel 50: Seide – hier wurde die Unterposition 500720 für „andere Gewebe mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr“ vereinfacht.
- Kapitel 56: Vliesstoffe
- Kapitel 70: Abfälle und Ausschuss von anderen geschlossenen Flächenerzeugnissen aus Glasseidensträngen (Rovings)
- Kapitel 90: Laser – hier wurden passive optische Splittern neu in der Position 9013 aufgenommen
- Kapitel 94: Teile von Sitzen in Kraftfahrzeugen
Weitere Anpassungen bzw. textliche Aktualisierungen wurden z. B. bei tierischen Ölen, Vliesstoffen und elektrischen Akkumulatoren vorgenommen.
Zum Warenverzeichnis 2024 (Destatis)
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AEB stellt Ihnen zuverlässig alle Dateien für Ihre Systeme ab 18. Dezember 2023 zur Verfügung.
Detaillierte Hinweise zum Vorgehen und was bei der Umstellung in Ihrer Webanwendung zu beachten ist, finden Sie in unserem Help Center Artikel: Update der Warennummern 2024 in den Anwendungen von AEB
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