Neues Merkblatt zu Zollanmeldungen 2024
Ab 1. Januar 2024 ist das neue Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen anzuwenden. Dieses steht auf der Website des Zolls zum Download bereit. Die Neuerungen im Überblick.
Neben der Aktualisierung von EU-Verordnungen wurden bereits Neuerungen aufgenommen, die das zukünftige Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) betreffen oder das Release 3 des Import Control Systems 2 (ICS2).
Bei einigen Angaben, die Sie für Ausfuhranmeldungen benötigen, finden sich jetzt kurze Erläuterungen: z. B. zum Kennzeichen Sicherheit, wann der Code “0” in Ausfuhren genutzt wird. Zur Angabe des Ursprungslandes wird darauf hingewiesen, dass auch das vermutete Ursprungsland bzw. hilfsweise das Herkunfts- oder Versendungsland angegeben werden darf.
Für das Versandverfahren wurden Informationen zur Gestellungsfrist oder die Angabe von UN-Nummern für Gefahrgüter aufgenommen. Außerdem enthält das Merkblatt ein neues Kapitel zur Versandanmeldung mittels eines elektronischen Beförderungsdokuments (ETD) im Luftverkehr.
Für das Einfuhrverfahren wird klargestellt, dass im Fall einer indirekten Vertretung der Einführer nicht im Zollgebiet der Union ansässig sein muss. Präzisiert wurden die Angaben bei Beanspruchung eines Lizenz- und Windhundkontingents unter der Angabe zur Kontingentnummer.
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