Die EU veröffentlicht das 12. Sanktionspaket gegen Russland
Noch vor Ende des Jahres 2023 hat die EU das zwölfte Sanktionspaket veröffentlicht. Darin werden unter anderem zusätzliche Ein- und Ausfuhrverbote gegen Russland verhängt. Außerdem geht die EU noch entschlossener gegen die Umgehung von Sanktionen vor. Das Sanktionspaket wurde am 18. Dezember 2023 durch den Europäischen Rat angenommen und ist seit dem Folgetag in Kraft.
Welche Embargoverordnungen wurden durch das zwölfte Sanktionspaket angepasst?
Das 12. Sanktionspaket wird umgesetzt durch die Verordnung (EU) 2023/2873, die Verordnung (EU) 2023/2878 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2875. Diese aktualisieren die Verordnungen (EU) 269/2014 und 833/2014, in denen personen-, güterbezogene und sektorale Sanktionen gegen Russland niedergelegt sind.
Tipp: In regelmäßigen Abständen werden unverbindliche, konsolidierte Fassungen dieser Verordnungen veröffentlicht. Diese finden Sie bei EUR-Lex über die linke Seitenleiste. Das Datum zeigt dabei den Stand der Konsolidierung an.
Die Inhalte im Überblick
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Erweiterung der Sanktionsliste: Über 140 weitere Personen und Organisationen wurden in die CFSP-Liste aufgenommen, darunter Akteure des russischen Militär- und Verteidigungssektors. Ein neues Kriterium zur Aufnahme auf die Sanktionsliste wurde eingeführt. Außerdem können verstorbene Personen und ihre Vermögenswerte zukünftig auf der Sanktionsliste verbleiben. Die Pflichten der Mitgliedstaaten beim Aufspüren von Vermögenswerten wurden erweitert.
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Einfuhrverbote: Die Einfuhr russischer Diamanten wurde verboten und das Importverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäß Artikel 3g wurde erweitert.
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Ausfuhrbeschränkungen: Zusätzliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter und „Advanced Technologies“, u. a. Chemikalien, Thermostate, Gleichstrommotoren und Servomotoren für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV)
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Neue Ausfuhrverbote von Industriegütern aus der EU wie Maschinen und Maschinenteile, Baugüter, verarbeiteter Stahl, Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse, Laser und Batterien sowie bestimmte Software nach Anhang XXXIX
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Stärkere Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen, um Umgehungen der Ölpreisobergrenze zu unterbinden.
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Neues Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG)
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Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken: Für Güter unter anderem aus den Anhängen XI, XX, XXXV und XL muss ab 20. März 2024 vertraglich eine Wiederausfuhr nach Russland oder eine Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt werden (No-Russia-Clause). Damit wird eine Erweiterung des Durchfuhrverbots und eine Wiederausfuhr von sensiblen Gütern erreicht.
- Ausnahmeregelungen, um gelisteten Personen Gelder zu entziehen oder Unternehmen im Eigentum von gelisteten Personen zu veräußern. Auch eine neu in die Liste aufgenommene Versicherungsgesellschaft kann nun Schadenersatz leisten.
Was ist weiterhin für Sie wichtig?
- Zeitnahe und regelmäßige Prüfungen gegen die CFSP-Liste sollten von allen europäischen Unternehmen nach wie vor gewährleistet werden. In den AEB Compliance Screening Lösungen werden alle Listen jede Nacht aktualisiert, so dass Sie immer rechtskonform handeln können. Sollten Ihre Geschäftsfelder betroffen sein, prüfen Sie gegen die aktuellen Listen EUCM (Kapitalmarkt Russland/Belarus) und EUDU (Dual-Use- und Advanced-Technology-Güter Russland/Belarus).
- Wer AEB Export Controls einsetzt, kann durch Definieren von „manuellen Beschränkungen” die Embargoregeln auf das eigene Unternehmen zuschneiden.
- Um sich vor Embargobrüchen oder Umgehungstatbeständen abzusichern, können Endverbleibserklärungen von den jeweiligen Geschäftspartnern angefordert werden.
Ein Blick über den Ärmelkanal: UK
Auch das Vereinigte Königreich hat weitere Maßnahmen ergriffen. In einer Pressemitteilung vom 11. Dezember 2023 informierte die Regierung, dass eine neue Behörde geschaffen werden soll: Das Office of Trade Sanctions Implementation (OTSI). Das OTSI soll zukünftig gegen Unternehmen vorgehen, die sich den russischen Sanktionen entziehen. Dafür wird die Behörde ermächtigt, eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten.
AEB informiert
Die aktuellen Embargovorschriften und die Hinweise des BAFA finden Sie auch über die SOLID-Embargoprüfung. Mit einem PLUS Account können Sie auch Vorgänge kommentieren, dokumentieren und archivieren.
Über die vier Schritte bei den exportkontrollrechtlichen Prüfungen informiert Dr. Ulrike Jasper in Ihrem Artikel Sanktionen gegen Russland: Umsetzung in der Praxis.
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