BAFA: Neue Allgemeine Genehmigungen und Neubekanntgabe bestehender Allgemeiner Genehmigungen
Im Rahmen der Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle, die am 29. Dezember 2023 in der gemeinsamen Pressemitteilung vom BAFA und BMWK angekündigt wurden, verkündet das BAFA nun die Einführung von drei neuen Allgemeinen Genehmigungen sowie die Anpassung von neun bestehenden Allgemeinen Genehmigungen. Die Neuerungen treten am 8. Januar 2024 in Kraft.
Überblick über die Neuerungen im Bereich der Rüstungsgüter:
- Neue AGG Nr. 35 für die Lieferung von Ersatzteilen von bis zu 25 % des Wertes der Hauptsache, für deren Ausfuhr oder Verbringung eine Genehmigung des BAFA vorliegt, an bestimmte Länder.
- Inhaltliche Anpassungen und Erweiterungen der bestehenden AGG Nr. 19 (Erweiterung des Güterkreises um militärische Landfahrzeuge in bestimmten Fallgruppen sowie Erweiterung des Länderkreises), AGG Nr. 23 (Verzicht auf das Vorliegen einer Ursprungsgenehmigung für Wiederausfuhren und -verbringungen in bestimmte Länder), AGG Nr. 25 (Erweiterung von Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger), AGG Nr. 26 (Ausweitung der begünstigten Fallgruppen), AGG Nr. 33 (Erweiterung des Länderkreises um Singapur).
Überblick über die Neuerungen im Bereich der Dual-Use-Güter:
- Neue AGG Nr. 40 für die Lieferung bestimmter Chemikalien nach Indien (in Anlehnung an AGG der EU Nr. EU006)
- Neue AGG Nr. 41 für die Lieferung von Ersatzteilen von bis zu 25 % des Wertes der Hauptsache, für deren Ausfuhr eine Genehmigung des BAFA vorliegt oder die Ausfuhr im Wege einer AGG der EU genehmigt ist, an alle Länder mit Ausnahme von Waffenembargoländern.
- Inhaltliche Anpassungen und Erweiterungen der bestehenden AGG Nr. 13 (neue Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger, Ausfuhren von Dentalfräsmaschinen für zahnmedizinische Zwecke in bestimmte Länder), der AGG Nr. 14 (Erweiterung um Durchlaufmischer mit Ausnahme explosionsgeschützter Maschinen), der AGG Nr. 17 (Erweiterung um Kondensatoren) sowie der AGG Nr. 37 (Erweiterung des Länderkreises um Brasilien).
Die neuen Allgemeinen Genehmigungen Nr. 35, 40 und 41 gelten bis zum 31. März 2025, alle übrigen Allgemeinen Genehmigungen gelten weiterhin zunächst bis zum 31. März 2024. Eine Verlängerung der AGG Nr. 15, über den 31. März 2024 hinaus, ist nicht beabsichtigt.
Ausführliche Informationen finden sich auf der Webseite des BAFA in den Rubriken „Informationen zu den AGG’en des BAFA“ und „Liste der Allgemeinen Genehmigungen des BAFA“.
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