Aktualisiert: Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung
Am 5. Januar und am 8. Januar 2024 hat die Zollverwaltung das Handbuch zu Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierung und elektronischer Abschreibung aktualisiert. Damit wurden Codierungen zum Russland-Embargo sowie zu den neuen Allgemeinen Genehmigungen des BAFA aufgenommen.
Allgemeine Genehmigungen
Mit der Bekanntmachung der neuen AGG Nr. 35, AGG Nr. 40 und AGG Nr. 41 wurden im Handbuch bereits am 5. Januar 2024 die zugehörigen Codierungen aufgenommen.
Am 8. Januar ist im Handbuch der allgemeine Hinweis ergänzt worden, dass die Änderungen, Bekanntmachungen oder Widerrufe zu Allgemeinen Genehmigungen (AGG) grundsätzlich auf der Website des BAFA zu finden sind unter Allgemeine Genehmigungen. Außerdem bietet das Handbuch die Übersichtsliste vom 8. Januar 2024 des BAFA zur Verfügung, auf der alle derzeit gültigen AGG gelistet werden: Übersicht über die Gültigkeit und Meldepflicht der aktuellen Allgemeinen Genehmigungen.
💡Tipp: Aus aktuellem Anlass wirft Dr. Ulrike Jasper im Online-Seminar am 1. Februar von 10 bis 11:30 Uhr einen Blick auf die auf die angepassten und erweiterten Allgemeinen Genehmigungen des BAFA
>> Hier anmelden
Russland-Embargo
Mit dem 12. Sanktionspaket der EU wurden neue Sanktions-Maßnahmen umgesetzt. Die neuen Codierungen sind in die Anlage 1 unter „Negativcodierung mit Bezug zur Russland-VO“ und in der Anlage 2 unter „Codierungen mit Bezug zur Russland-VO“ eingeflossen.
Sudan-Verordnung
Weitere neu aufgenommene Codierungen betreffen die Verordnung (EU) 2023/2147 vom 9. Oktober 2023, die die bisherigen Finanzsanktionen ausweitet.
Neue Kontaktdaten
Aufgrund der Möglichkeit zur Gebührenerhebung per Vorkasse wird die Direktion VI, Referat A.3 ab 15. Januar 2024 Teil der Direktion V. Ihre neue Bezeichnung lautet dann Direktion V, Referat B.2 (Außenwirtschaftsrecht; Bargeld). Daher wurden die Kontaktangaben im Handbuch aktualisiert. Schriftliche Anfragen senden Sie daher an DVB2.gzd@zoll.bund.de.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare