Neue Risikowarenliste: Pflanzenkontrolle erforderlich
Zum Schutz vor Einschleppung von Pflanzenschädlingen in die EU gelten bei Importen besondere Kontrollmaßnahmen. Die Risikowarenliste wurde überprüft und Änderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit soll z. B. die Verbreitung von Eulenfaltern, die Maiskulturen schädigen oder Thripsen, die Tomaten oder Paprika befallen, eingedämmt werden.
Neben EU-Verordnungen dürfen Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen einführen. In Deutschland ist das Julius Kühn-Institut für die Überwachung im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes verantwortlich.
Seit Ende November hat das Institut daher auf die Liste der Risikowaren unter anderem auch Schnittblumen, Nüsse, Erdnüsse, Porree oder Bohnen aufgenommen. Die vollständige Liste und zugehörige Schädlinge finden Sie im Bundesanzeiger vom 24.11.2023. Dies umfasst die Importe aus allen Drittländern – Ausnahmen sind für die Schweiz vorgesehen. Für Importe muss ein Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (GGED-PP) vorliegen. Folgende Grenzkontrollstellen in Deutschland können die Eingangskontrolle übernehmen: Verzeichnis der Grenzkontrollstellen.
Codierung in Importanmeldungen
Bei der Anmeldung verwenden Sie die Codierung „C085“ für das GGED-PP. Da bei der Prüfung an der Eingangszollstelle die Angaben elektronisch mit der ATLAS-Anwendung CERTEX abgeglichen werden, beachten Sie insbesondere die korrekte Angabe der Referenznummer. Mehr dazu finden Sie in der ATLAS – Info 0412/23.
Eine ergänzende nationale Fußnote zu den Kontrollmaßnahmen soll im EZT-Online erfolgen.
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