LkSG: BAFA veröffentlicht Risikodatenbank
Seit 1. Januar 2024 gilt das ein Jahr zuvor eingeführte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmenden. Zur Unterstützung bei der Risikoanalyse nicht nur der jetzt neu betroffenen Unternehmen veröffentlichte das BAFA am 20. Dezember 2023 die sogenannte BAFA Risikodatenbank. Es handelt sich hierbei um eine 18-seitige tabellarische Übersicht über öffentlich zugängliche Indizes und andere Quellen. Ein guter Ausgangspunkt, um sich für Prüfungen vorzubereiten. Was denken Sie?
Die Quellen des BAFA
Die öffentlich zugänglichen Quellen der BAFA Risikodatenbank enthalten insbesondere Informationen zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken für bestimmte Branchen, Länder und Rohstoffe. Dabei gibt das Dossier für nahezu jedes einzelne menschenrechtliche und umweltbezogene Risiko des LkSG mindestens eine Informationsquelle an.
Das Dokument ist in folgende fünf Abschnitte unterteilt:
- Menschenrechtsrisiken (12 Quellen)
- Umweltrechtsrisiken (12 Quellen)
- Kontextinformationen (6 Quellen)
- Branchenrisiken (10 Quellen) und
- Rohstoffrisiken (23 Quellen)
Vorteile der Risikodatenbank
Mit der Veröffentlichung dieser Risikodatenbank legt das BAFA in erster Linie die eigenen Quellen offen. „Gleichzeitig trägt sie dazu bei, dass das BAFA seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit über das eigene behördliche Handeln nachkommt“, heißt es im Hinweis auf Seite 1. Insofern ist die Auseinandersetzung mit den Quellen für betroffene Unternehmen (und weitere Interessierte) eine gute Vorbereitung auf anstehende Kontrollen des BAFA.
Ich habe weniger als 1.000 Arbeitnehmende – kann ich trotzdem betroffen sein?
Auch nicht direkt betroffene Unternehmen müssen Ihren Geschäftspartnern als Zulieferer Auskünfte zu Ihrem Risikomanagement in Bezug auf die Lieferketten erteilen. Denn die Verpflichtungen des LkSG erstrecken sich auf jedes Unternehmen, das Teil der Lieferkette ist. Insofern müssen auch Unternehmen unter 1.000 Arbeitnehmenden mit Anfragen rechnen.
So hilft SOLID
Die kostenlose SOLID-Prüfung vereinfacht die Anwendung des LkSG für betroffene, aber auch nicht direkt betroffene Unternehmen: Nicht direkt betroffene Unternehmen unterstützt SOLID bei der Frage, was sie leisten und in welchem Umfang Auskünfte an Geschäftspartner erteilt werden müssen.
Betroffene Unternehmen werden durch den Gesetzestext geführt und dabei an den richtigen Stellen auf die zahlreichen Hilfestellungen des BAFA verwiese. SOLID bietet darüber hinaus die Möglichkeit zur Dokumentation Ihrer Vorgänge und leitet Sie zum Schluss direkt zum Berichtsfragebogen des BAFA weiter.
>> Zur kostenfreien SOLID-Prüfung: LkSG – bin ich betroffen?
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