EU-Verordnung gegen wirtschaftlichen Zwang
Die EU hat sich rechtlich aufgestellt, um bei wirtschaftlichen Einflüssen von Drittländern auf einzelne EU-Mitgliedstaaten reagieren zu können. So sollen Schaden von einzelnen Staaten abgewendet und Einschränkungen bei Investitionen und Handel verhindert werden. Das Maßnahmenbündel umfasst unter anderem Beschränkungen bei Im- und Exporten oder bei öffentlichen Vergabeverfahren.
Die Verordnung (EU) 2023/2675 , die am 27. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, dient dem Schutz der EU-Mitgliedstaaten, um bei Druck von Drittländern schnell und angemessen reagieren zu können. Dabei wird das Vorgehen im Anhang1 definiert, sollten vorherige Bemühungen um Klärung nicht zum Erfolg geführt haben.
Laut Website der EU-Kommission zu Schutz vor Zwang betreffen die Maßnahmen “Bereiche wie den Handel mit Waren, Dienstleistungen, ausländische Direktinvestitionen, Finanzmärkte, öffentliches Beschaffungswesen, handelsbezogene Aspekte von Rechten an geistigem Eigentum, Exportkontrollen und mehr.”
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Bei Access2Markets liefert die EU-Kommission unter dem Punkt zum Anti-Coercion Instrument weitere Informationen zur Einreichung von Anträgen, sollten Unternehmen auf wirtschaftlichen Zwang aufmerksam werden.
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