Elektroschrott und Herstellerverantwortung: Der Leitfaden „Elektronikschrottentsorgung in Europa 2023“ wurde aktualisiert
Kennzeichnung von Elektrogeräten jetzt auch im B2B-Bereich (seit Januar 2023), erweiterte Herstellerverantwortung für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister (seit Juli 2023) – das und mehr hat sich im vergangenen Jahr für Elektroschrott in Deutschland geändert. Und wie sieht es in anderen Ländern der EU aus? Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat den Leitfaden zur Elektronikschrottentsorgung in Europa im Dezember 2023 aktualisiert.
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (Waste of Electrical and Electronic Equipment) dient der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung und Recycling. Sie wird in den Mitgliedstaaten der EU in verschiedenen nationalen Gesetzen umgesetzt. In Deutschland bilden das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und das Batteriegesetz (BattG) die wichtigsten rechtlichen Grundlagen.
Vor der Markteinführung elektronischer Geräte sind die Hersteller in Deutschland verpflichtet, die betreffenden Geräte bei der Stiftung ear (elekro-altgeräte-register) zu registrieren, so dass sie eindeutig zugeordnet werden können. Diese Verpflichtung besteht für jeden einzelnen Hersteller und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG für jeden einzelnen Bevollmächtigten. Importeure sollten darauf achten, dass die Geräte, die sie einführen, bereits im ear-Verzeichnis registriert sind.
Altgeräte müssen zurückgenommen werden, entweder über registrierte Sammelstellen wie Wertstoffhöfe oder über herstellereigene Anlaufstellen bzw. Supermärkte und Drogerien, die von §17 ElektroG betroffen sind.
Am 11. Dezember 2023 wurden zudem die aktuellen Gebührensätze in der neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung deutlich erhöht. Diese gilt seit 1. Januar 2024.
Neben Deutschland hat die DIHK auf über 80 Seiten die Anforderungen für 33 weitere europäische Länder herausgearbeitet. Auch die nationalen Registrierungsstellen werden aufgeführt. Dabei geht die DIHK auf jeweilige Besonderheiten ein. So können Unternehmen in Frankreich beispielsweise einem Herstellerzusammenschluss beitreten und über diesen registriert werden.
Der Leitfaden wurde ursprünglich 2016 erstellt und nun erstmalig umfassend überarbeitet
>> Zum Leitfaden: Elektronikschrottentsorgung in Europa 2023
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