Russland-Embargo: Diese Tipps und Merkblätter helfen
Seit 19. Dezember 2023 ist das 12. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft – doch welche Hilfen für die Praxis werden den Unternehmen an die Hand gegeben, um die Prüfungen korrekt durchzuführen? BMWK, BAFA, Zoll und EU-Kommission bieten dazu Hilfsmittel an.
Der Blick ins Gesetz: Die Verordnungen
Das 12. Sanktionspaket wird umgesetzt durch die Verordnung (EU) 2023/2878 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014. Hinzu kommen die Verordnung (EU) 2023/2873 und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2875. Diese aktualisieren die Verordnung (EU) 269/2014. In diesen Verordnungen sind personen- und güterbezogene sowie sektorale Sanktionen gegen Russland niedergelegt.
Derzeit arbeitet die EU-Kommission an der Konsolidierung der Verordnungen. Sobald eine unverbindliche, konsolidierte Fassung erarbeitet wurde, steht diese auf EUR-Lex mit einem Klick zur Verfügung. Solange diese noch nicht vorliegt, muss ggf. mit dem Stand aus der letzten konsolidierten Verordnung und den zugehörigen Änderungsverordnungen gearbeitet werden.
Hilfestellungen des BAFA
Auf der Übersichtsseite Embargo-Länder: Russland informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Sanktionsmaßnahmen und ihre Umsetzungen und präzisiert auf folgenden Websites:
- Restriktive Maßnahmen gegen Russland
- Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine,
- Krim/Sewastopol und
- Restriktive Maßnahmen im Bezug zu Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja.
Am 20. Februar 2024 wurden sowohl die zugehörigen Websites als auch dort gestellte Fragen aktualisiert. Beispielsweise wird die Frage beantwortet, ob Art. 3g (Nachweispflicht) auch für Eisen- und Stahlerzeugnisse gilt, die sich bereits vor dem 16. März 2022 in der EU befanden. Dies wird vom BAFA verneint: „Eine zeitliche Rückschau findet nicht statt". Ein regelmäßiger Besuch dieser Seiten ist betroffenen Unternehmen zu empfehlen.
Für das 12. Sanktionspaket bieten außerdem ein Sonder-Newsletter als auch das aktualisierte Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation weitere ausführliche Informationen.
EU, Zoll und BMWK: Weitere Unterstützungsangebote
Neben der Zollverwaltung bieten auch die Websites der EU Unternehmen Unterstützung mit einem aktuellen Stand, der auch das 12. Sanktionspaket beinhaltet.
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Vom Rat der Europäischen Union wird mit einem Stand vom 11. Januar 2024 eine Überblicksdarstellung unter Die EU-Sanktionen gegen Russland im Detail angeboten.
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Die EU-Kommission liefert ein umfangreiches FAQ vom 26. Januar 2023: Frequently asked questions, das laufend ergänzt wird. Nutzen Sie für eine maschinelle Übersetzung der englischen Website ggf. einfach die integrierte Sprachauswahl.
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Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Website zu Embargomaßnahmen, die Russland betreffen relevante Informationen gebündelt. Dazu gehört auch eine konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 833/2014 - diese ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich Informationszwecken.
- Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zur Vermeidung von Sanktionsumgehungen Ende Dezember 2023 ein fünfseitiges Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen herausgegeben. Diese sind grundsätzlich gehalten und beziehen sich aktuell auf Sanktionsumgehungen des Russland-Embargos.
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UPDATE: Die konsolidierte Fassung der VO (EU) 833/2014 ist jetzt auch auf EUR-Lex einsehbar. Und die FAQ der EU wurden am 6. Februar überarbeitet. Unter anderem wurde dort der Umgang mit Software ergänzt Consolidated FAQ (Download).
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Am 20. Februar hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation (Download) aktualisiert. Informationen zum 12. Sanktionspaket der EU wurden außerdem auf der Überblicksseite zum Russland-Embargo eingearbeitet und in einem ausführlichen Sonder-Newsletter vom 20. Februar gibt das BAFA detaillierte Hinweise.
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