Nahost-Konflikt: EU-Verordnung gegen Hamas und deren Unterstützer
Am 19. Januar 2024 verhängte der Rat der EU restriktive Maßnahmen gegen sechs Personen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads (PIJ) unterstützen, erleichtern oder ermöglichen.
Nachdem bereits im Dezember und Januar weitreichende Sanktionen von den USA verhängt wurden, hat nun auch die Europäische Union Sanktionen gegen Hamas Unterstützer auf den Weg gebracht und in der Verordnung (EU) 2024/386 einen Sanktionsrahmen festgelegt.
Dazu gehören Personen oder Organisationen, die als Sponsoren der Unterstützer beider Terrororganisationen in Erscheinung treten.
Josep Borrell, der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik informierte in einer EU-Pressemitteilung über diesen Beschluss, der darauf abzielt, solche Gewalttaten der Hamas und des PIJ in Zukunft zu verhindern.
Dieser neue Sanktionsrahmen gilt vorerst bis zum 19. Januar 2025. Er wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder angepasst.
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