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Standortbestimmung Lieferkettengesetz

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Kommentare

3 Kommentare

  • Ruth Setzler

    Am Freitag, den 9. Februar wurde die finale Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz im Rat der EU-Mitgliedsstaaten kurzfristig verschoben. Wegen der angekündigten Enthaltung Deutschlands wäre die nötige Mehrheit unter den Mitgliedstaaten nicht mehr gesichert gewesen. Nötig ist ein Ja von 15 der 27 EU-Staaten, die zudem mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen. 

    Wann die Mitgliedstaaten erneut über das Lieferkettengesetz abstimmen, ist noch unklar. Es ist momentan fraglich, ob die Richtlinie noch vor den Europawahlen Anfang Juni abgestimmt wird. 

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  • Ruth Setzler

    Heute hat die Mehrheit der EU-Staaten für die CSDDD gestimmt - das teilte die belgische Ratspräsidentschaft auf der Online-Plattform X mit. Für diese Einigung wurden Kompromisse ausgehandelt. Wie auch die tagesschau berichtet, soll die CSDDD nun nicht mehr für Unternehmen ab 500, sondern ab 1.000 Beschäftigen und einem Umsatz von 450 Millionen Euro gelten. Das Centre for Research on Multinational Corporations (SOMO) hat laut Medienportal EURACTIV errechnet, dass dadurch knapp 70% weniger Unternehmen betroffen sind als im ersten Entwurf. In Deutschland sind es 1.489 Unternehmen. Wegen dieser Änderungen muss das Europäische Parlament der Vorlage nun zustimmen. Dies gilt aber als sicher. 

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  • Ruth Setzler

    Zurück zum LkSG: Das BAFA hat in einem aktuellen Hinweis die Frist für die Einreichung von Berichten, die gemäß § 10 Abs. 2 LkSG erstellt werden müssen, verlängert. Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen.

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