Fragen Sie ruhig – der Schweizer Zoll antwortet ruhig
Die AEB-Community ist dafür bekannt, Hilfestellungen und Antworten zu Fragen aller Art aus der Zollwelt zu bieten. Der Schweizer Zoll lädt über sein Magazin „Forum Z“ regelmäßig ein, an Fragen von Privatpersonen teilzuhaben. Wir haben für Sie zwei kuriose Beispiele gefunden – passend zur närrischen Jahreszeit. Roman Dörr, Zollexperte beim Zoll Basel Nord, berichtet unter anderem von vergorenem Dosenfisch und einer Zollkontrolle als Geburtstagsgeschenk.
Was sollte zum Beispiel bei einem Geschenk aus Schweden beachtet werden? Sürströmming - ein vergorener Dosenfisch – mit Schnaps als Probierpäckchen für Schweizer Freunde. Überraschend wusste der Zoll: “Da diese Dosen aufgrund der stetig fortschreitenden Gärung des Inhalts unter Druck stehen, empfehlen wir Ihrem Freund abzuklären, ob der Versand dieser Spezialität den Transportvorschriften im Post- oder Kurierverkehr entspricht.” Ein Schnaps ist vermutlich nach der Geschmacksprobe eine gute Idee.
Nicht weiterhelfen konnte der Schweizer Zoll bei dem Wunsch einer Schweizerin, die ein besonderes Geburtstagsgeschenk beim Zoll für ihren Freund bestellen wollte. Er wurde beim Grenzübertritt bislang noch nie durch den Zoll kontrolliert. Ihr Wunsch an den Schweizer Zoll: Bitte eine Zollkontrolle zum Geburtstag. Die Behörde antwortete: Zollkontrollen werden auf Anordnung oder aufgrund von Verdachtsmomenten durchgeführt. Diese lassen sich nicht bestellen – auch nicht zum Geburtstag. Die passende Lösung vom Zoll: Kommt zum Tag der offenen Tür.
Mehr Antworten unter anderem zum Import von Weihrauch oder einem Garagentor für die Oma finden Sie im Magazin Forum Z.
Aus Anlass der 100. Folge stellt sich der Autor in der Rubrik „Nah dran“ auch vor.
Sind Ihnen ebenfalls kuriosen Fragen oder Fälle schon im Arbeitsalltag begegnet? Teilen Sie diese doch hier in den Kommentaren.
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