Neue EU-Regelung: Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten
Seit Jahresbeginn müssen international tätige Unternehmen auf Aufforderung Daten für die „Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten“ bereitstellen.
Die IHK Magdeburg weist im Artikel Statistik für Unternehmen verpflichtend in ihren Newsletter vom 22.01.2024 auf die neue Erhebung hin. Diese wird alle drei Jahre als Stichprobe durchgeführt, um vor allem Daten über die Verlagerung wirtschaftlicher Aktivitäten und die Integration deutscher Unternehmen in globale Wertschöpfungsketten zu erfassen.
Die Erhebung betrifft Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige und gilt, wenn die „Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen 50 oder mehr im letzten Jahr des Bezugszeitraums beträgt.“ Zudem ist sie an Umsatzhöhen größer 100.000 Euro mit Auslandsbezug geknüpft. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 spezifiziert, welche Unternehmen in der Erhebung berücksichtigt werden. Lesen Sie nach, ob Sie betroffen sein können. Der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021 bis 2023. Bereits vor der Corona-Pandemie waren ähnliche Daten auf freiwilliger Basis erhoben worden.
Die Datenerhebung soll eine Grundlage schaffen, um politisch angemessen und zielgerichtet auf Veränderungen in Wertschöpfungsketten und Produktionsprozesse reagieren zu können – Störungen der globalen Lieferketten in den vergangenen Jahren haben hier Lücken offengelegt.
Der Beschluss des Bundestags vom November 2023 setzt die entsprechende EU-Verordnung um.
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Guten Tag Frau Graf,
vielen Dank für die Informationen zu diesem Thema. Ich habe dazu eine Frage. Nach meiner Recherche ist mir noch nicht 100%ig klar, welche Unternehmen von dieser Erhebung betroffen sind, bzw. welche Unternehmen eine solche Statistik führen müssen. Ich habe lediglich folgende Information gefunden: "...bei denen die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und
Selbstständigen 50 oder mehr im letzten Jahr des Bezugszeitraums beträgt."Können Sie mir dazu eine Rückmeldung geben?
Vielen Dank und beste Grüße
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Guten Tag Herr Heinisch-Trott,
der Bundestag verweist ja wegen der Details der Regelung auch lediglich auf die Durchführungsverordnung der EU, die im Artikel verlinkt ist. Informieren Sie sich im Anhang der Verordnung. Zusätzlich zur Anzahl der Mitarbeitenden sind z.B. Variablen wie unter anderem Umsatz oder Wirtschaftszweig (bestimmte NACE-Abschnitte) in bestimmten Kombinationen sowie weitere Details genannt. Es ist keine ganz leichte Kost.
Trotzdem wünsche ich Ihnen schönes Wochenende und verbleibe mit besten Grüßen
Kerstin Graf
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