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Neue EU-Regelung: Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten

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Kommentare

2 Kommentare

  • Tobias Heinisch-Trott

    Guten Tag Frau Graf,

    vielen Dank für die Informationen zu diesem Thema. Ich habe dazu eine Frage. Nach meiner Recherche ist mir noch nicht 100%ig klar, welche Unternehmen von dieser Erhebung betroffen sind, bzw. welche Unternehmen eine solche Statistik führen müssen. Ich habe lediglich folgende Information gefunden: "...bei denen die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und
    Selbstständigen 50 oder mehr im letzten Jahr des Bezugszeitraums beträgt."

    Können Sie mir dazu eine Rückmeldung geben?

    Vielen Dank und beste Grüße

     

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  • Kerstin Graf

    Guten Tag Herr Heinisch-Trott,

    der Bundestag verweist ja wegen der Details der Regelung auch lediglich auf die Durchführungsverordnung der EU, die im Artikel verlinkt ist. Informieren Sie sich im Anhang der Verordnung. Zusätzlich zur Anzahl der Mitarbeitenden sind z.B. Variablen wie unter anderem Umsatz oder Wirtschaftszweig (bestimmte NACE-Abschnitte) in bestimmten Kombinationen sowie weitere Details genannt. Es ist keine ganz leichte Kost.

    Trotzdem wünsche ich Ihnen schönes Wochenende und verbleibe mit besten Grüßen

    Kerstin Graf

     

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