Merkblatt zur Teilnahme und Verfahrensanweisung EMCS veröffentlicht
Kurz vor der Inbetriebnahme von EMCS-Phase 4.1 durch die EU-Mitgliedstaaten am 13. Februar 2024 hat die deutsche Zollverwaltung das Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS sowie die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS aktualisiert. Merkblatt und Verfahrensanweisung beziehen sich auf das deutsche EMCS-Release 2.5 und beinhalten die Änderungen durch das europäische EMCS-Phase 4.1.
Eine wichtige Neuerung mit EMCS-Phase 4.1 ist eine Schnittstelle zwischen dem Ausfuhrverfahren (AES) und EMCS. Durch die technische Kopplung von Ausfuhranmeldungen und deren Positionen zu zugehörigen e-VD und deren Positionen entfällt größtenteils die Notwendigkeit des manuellen Eingreifens durch den Zoll in Fällen, dass unter Steueraussetzung stehende verbrauchsteuerpflichtige Waren ausgeführt werden.
Falls die Daten des EMCS-Vorgangs und der Ausfuhranmeldung nicht übereinstimmen, wird unter “4.2.4.1.3 Negativer Datenabgleich” das Vorgehen beschrieben, in welchen Fällen eine Bestimmungsortänderung für den EMCS-Vorgang notwendig wird oder dies durch einen neuen Ausfuhrvorgang nicht notwendig wird.
Ebenfalls neu behandelt die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS Release 2.5.1 den Fall eines Versandvorgangs im externen Versandverfahren (T1), der sich an ein Ausfuhrverfahren anschließt, das sich wiederum an ein EMCS-Verfahren anschließt.
Unabhängig von der Ausfuhr sind die hinzugekommenen Erläuterungen bzgl. der Erklärung unabhängiger Kleinerzeuger.
Die Erläuterungen zu EMCS-Verfahren, die sich an die Einfuhr anschließen, wurden um die (Einfuhr-)MRN erweitert, die mit ATLAS 10.1 parallel zur bisherigen Registriernummer vergeben wird und die diese in einem späteren ATLAS-Release (10.2) ablösen soll.
Hier geht’s zum Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS Release 2.5 , in dessen Kapitel 5.5 Sie Ablaufdiagramme für den Nachrichtenaustausch in einer Vielzahl von Fällen finden.
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