Umfrage der EU: Zentrale Zollabwicklung für die Einfuhr
Noch bis zum 1. März 2023 sind Unternehmen aufgefordert, sich an ein einer Umfrage der EU-Kommission zur zentralen Zollabwicklung für Importe zu beteiligen. Anders als bei der Ausfuhrabwicklung ist diese für Einfuhranmeldungen in Deutschland noch nicht verbreitet. Die vollständige IT-mäßige Umsetzung der zentralen Zollabwicklung im Bereich Einfuhr ist bis Ende 2025 geplant.
Bei der zentralen Zollabwicklung werden Zollanmeldungen für Vorgänge in mehreren Mitgliedstaaten bei einer einzigen Zollstelle abgegeben. Der Vorteil: Unternehmen kommunizieren nur mit der überwachenden Zollstelle. Diese stimmt sich dann ggf. zu zollrelevanten Informationen mit betroffenen Zollstellen in Europa ab.
Die Umfrage Traders’ preparation for using Centralised Clearance for Import System at EU level richtet sich sowohl an Unternehmen, die bereits im Besitz einer Bewilligung zur zentralen Zollabwicklung für Importe sind, als auch an Unternehmen, die einen Antrag stellen möchten oder grundsätzlich Interesse an einer Bündelung von Importanmeldungen an einem Standort haben.
Für welche Arten von Einfuhranmeldungen bzw. Verfahrensarten würden Sie gerne zentral anmelden, welche Mitgliedstaaten sollen involviert werden und welche Vorteile erwarten Sie für Ihr Unternehmen? Antworten zu diesen und weiteren Fragen sollen der EU-Kommission einen Überblick über die Schritte europäischer Unternehmen in Bezug auf die zentrale Zollabwicklung geben.
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