13. Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht
Am 23. Februar 2024 wurde das 13. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es trat am Folgetag, dem zweiten Jahrestag des Kriegsbeginns in der Ukraine, in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Kernelemente dieses Pakets sind weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie und die Aufnahme zusätzlicher Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, in die Sanktionsliste der EU. Das Wesentliche in Kürze:
- 194 neue Einträge auf der CFSP: 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen wurden neu aufgenommen. Darunter sind mehr als 140 Unternehmen und Einzelpersonen aus dem russischen Militär- und Verteidigungssektor. Auch Unternehmen mit Beteiligung an Umgehungsgeschäften werden jetzt ebenso sanktioniert wie Einzelpersonen oder Organisationen, die bei der Verschleppung ukrainischer Kinder involviert sind.
- Erwerb von sensibler westlicher Technologie für russisches Militär erschwert durch Listung weiterer Unternehmen aus Russland und Drittländern (darunter auch China, Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka und der Türkei). Mit Signalwirkung für Nordkorea und Belarus.
- Maßnahmen zur Stärkung der Luftverteidigung durch das Verbot des Verkaufs von weiteren Drohnenkomponenten. Darunter fallen nun auch elektronische Transformatoren, Stromrichter und Induktionsspulen. Aluminiumskondensatoren, die militärisch genutzt werden können, sind jetzt ebenfalls verboten.
- Bezüglich der internationalen Zusammenarbeit wurde das Vereinigte Königreich in die Liste der Partnerländer für das direkte Einfuhrverbot für Eisen und Stahl aufgenommen.
Machen Sie sich selbst ein Bild der Verordnung (EU) 2024/745 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die Sie nun zusätzlich zur letzten konsolidierten Fassung prüfen sollten (bis die neue konsolidierte Fassung erscheint).
Erinnerung: Ab 20. März werden Unternehmen im Rahmen des 12. Sanktionspakets verpflichtet, bei Exportgeschäften mit Kunden in Drittländern eine Vertragsklausel aufzunehmen, die den Abnehmern bestimmter Waren eine Wiederausfuhr nach Russland verbietet. Sind Sie vorbereitet? Dr. Ulrike Jasper bietet ein Online-Seminar zur No Russia Clause am 14. März dazu an.
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