Einfuhr: Umfrage der EU zu Schutzmaßnahmen von Stahlerzeugnissen
Bis zum 4. März 2024 bietet die EU-Kommission Unionsherstellern die Möglichkeit, sich zu einer Verlängerung und Überarbeitung von Schutzmaßnahmen bestimmter Stahlerzeugnisse zu äußern. Auch interessierte Parteien sind aufgerufen teilzunehmen.
Auf Antrag von 14 Mitgliedsstaaten der EU prüft die EU-Kommission derzeit die Verlängerung der Schutzmaßnahmen sowie weitere Anpassungen. Dazu gehören z. B. die Zuteilung von Zollkontingenten, der Zugang zu Restkontingenten oder die Liste der befreiten Entwicklungsländer. Die aktuellen Maßnahmen würden sonst zum 30. Juni 2024 auslaufen.
Unionshersteller werden aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen und über ihre Verbände auf Unionsebene bis zum Fristende an die Europäische Kommission zu übermitteln. Der Fragebogen muss heruntergeladen werden (im unteren Bereich unter Publications - „Questionnaire for the Union producers“). In einem editierbaren Word-Dokument können die Angaben vermerkt und über die dort angegebene E-Mailadresse oder Postanschrift übermittelt werden.
Interessierte Parteien haben im Rahmen dieses Fragebogens ebenfalls die Möglichkeit, ihren Standpunkt schriftlich einzureichen.
Im Anhang der Einleitungsbekanntmachung finden Sie Details zur untersuchten Ware.
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