CBAM: Website der EU und DEHSt bieten weitere Hilfen
Der erste Bericht zum Carbon Border Adjustment Mechanism konnte bis Ende Februar im EU-Trader-Portal eingereicht werden. Viele Fragen, die an die deutsche Emissionshandelsstelle gestellt wurden, stehen mittlerweile gebündelt zur Verfügung. Auch die Website der EU-Kommission stellt neue Hilfen bereit.
Update des EU-Trader Portals
Der erste Quartalsbericht zu Importen, die der CBAM-Verordnung unterliegen, musste bis Ende Februar 2024 im EU-Trader Portal eingereicht werden. Die Frist konnte aufgrund von technischen Schwierigkeiten nach Beantragung von Ende Januar um 30 Tage verschoben werden. Diese Probleme sollen unter anderem durch das neue Release 3.0 des EU-Trader-Portals behoben sein.
Der Zoll stellt in einer Fachmeldung Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" Release 3.0 vom 21. Februar die Neuerungen rund um die Verwaltung von Vollmachten vor. Die EU-Kommission bietet mit Next CBAM Releases – Scope and Planning Einblicke in behobene Fehler und anstehende Neuerungen.
Hilfen in deutscher Sprache
Im Februar informierte die zuständige Behörde – die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes – unter anderem, dass ein erstes FAQ mit Antworten zu den häufigsten Fragen zur Verfügung gestellt wurde und dieses bei Bedarf erweitert wird.
Auch auf der Website der EU zum Carbon Border Adjustment Mechanism sind Hilfen für die nächsten Quartalsberichte verfügbar.
- Noch bis Ende Juli 2024 dürfen in Quartalsberichten Standardwerte der EU genutzt werden. Diese sind nun auch als Excel-Tabelle zum Download bereitgestellt worden.
- Die FAQ der EU-Kommission werden regelmäßig aktualisiert, so dass diese neu seit 28. Februar 117 Antworten enthalten.
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