Neue Verordnungen zu ozonabbauenden Stoffen und fluorierten Treibhausgasen
Am 20. Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU zwei grundlegende Verordnungen herausgegeben, die die bisherigen Verordnungen ersetzen. Nach dem Inkrafttreten erfolgt eine schrittweise Beschränkung am Markt.
Mit den neuen Vorschriften zu beiden umweltschädlichen Stoffgruppen kommt die EU internationalen Verpflichtungen aus dem Montrealer-Protokoll (2019) und den Kigali-Änderungen (2019) nach.
F-Gase
In der Verordnung (EU) 2024/573 vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase stehen die Beschränkung von F-Gasen und das Inverkehrbringen von Alternativen im Mittelpunkt. Die EU verschärft damit das Quotensystem für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW). Bis zum Jahr 2050 sollen die Quoten auf null sinken. Ab 2025 fallen für HFKW-Quoten Kosten pro Tonne CO2-Äquivalent an. In Klimaanlagen, Kühlschränken oder Wärmepumpen, in denen HFKW noch als Kältemittel eingesetzt werden, sollen mit einer Übergangsfrist nur noch umweltfreundliche Alternativen verwendet werden.
Ozon-Verordnung
Wenn in Produkten bislang ozonabbauende Stoffe noch verwendet werden durften, wurden die zugehörigen Ausnahmeregelungen verschärft. Weitere Vorschriften aus der Verordnung (EU) 2024/590 vom 7. Februar 2024 umfassen z. B. Rückgewinnung und Recycling von betroffenen Stoffen bei Baumaterialien sowie ein Genehmigungssystem.
Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes:
- EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase | Umweltbundesamt
- Regelungen zu ozonabbauenden Stoffen | Umweltbundesamt
Beide Verordnungen treten am 11. März 2024 in Kraft.
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