CBAM-Quartalsbericht: Antrag auf Verlängerung bis zum 31. März 2024 möglich
Die EU-Kommission hat die Abgabe der Quartalsberichte aufgrund von technischen Schwierigkeiten nochmals verlängert. Ursprünglich war dies nur bis zum 31. Januar 2024 möglich. Noch bis Ende März 2024 können Unternehmen nun den Abgabezeitpunkt um 30 Tage verschieben.
In den FAQ der EU-Kommission ist in der Frage 27 mittlerweile enthalten:
The "request delayed submission (technical error)" option is available in the CBAM Transitional Period from 1 February to 31 March 2024. After the request is made, reporting declarants have 30 days to submit their CBAM report.
Damit wäre der späteste Zeitpunkt für die Abgabe des Berichts am 30. April möglich, gleichzeitig mit dem zweiten Quartalsbericht über die Monate Januar bis März 2024. Weiterhin gilt, dass beide Berichte noch bis zum 31. Juli 2024 korrigiert werden können.
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