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Ozon- und F-Gas-Verordnungen: So codieren Sie derzeit in Zollanmeldungen

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Kommentare

5 Kommentare

  • David Breg

    Guten Morgen Fr. Ullrich / Community,

    verstehe ich den Beitrag richt, dass die korrekte Negativcodierung bei der Ausfuhr die Y792 ist, wenn die
    angemeldeten Waren nicht unter die Verordnung fallen?

    Viele Grüße
    David Breg

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  • David Breg

    Hallo zusammen,

    kann hierzu noch jemand eine Aussage treffen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Schöne Grüße
    David Breg

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  • Claudia Löhrmann

    Hallo Herr Breg,

    wie interpretieren das genauso wie Sie. Unsere Fertigprodukte fallen nicht unter die Verordnung für Ozonabbauende Stoffe. Wir codieren in unseren Ausfuhranmeldungen nun Y792.

    Viele Grüße aus Minden

    Claudia Löhrmann

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  • David Breg

    Hallo Fr. Löhrmann,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung / Bestätigung.

    Schöne Grüße vom Bodensee
    David Breg

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  • Claudia Schlag

    Guten Tag, ich habe ebenfalls eine Frage zu dieser Ozon-Verordnung.
    Wir beziehen von europ. Lieferanten diverse Produkte mit betroffenen ZTN aus dem Kapitel 39, die wir in diverse Drittländer exportieren. Negativcodierung Y792 habe ich verstanden. 
    Wie handhaben andere Firmen dieses Thema? Holt man Nachweise der Lieferanten ein, dass die Produkte keine ozonabbauenden Stoffe enthalten und/oder welche Angaben sind auf einem Datenblatt notwendig, um dies auszuschließen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Praxistipps!

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