Compliance Note von US-Behörden stellt Pflichten und Durchsetzungsmaßnahmen klar
Gleich drei US-Behörden haben gemeinsam eine 10-seitige Compliance Note herausgegeben, die auf die Pflichten von nicht nach US-Recht firmierenden Unternehmen eingeht und Durchsetzungsmaßnahmen als Beispiele nennt (Stand: März 2024).
Die gemeinsame „Compliance Note“ des US-Handelsministeriums, des US-Finanzministeriums und des US-Justizministeriums fasst zusammen, wann Unternehmen außerhalb der USA das US-Sanktionsrecht und die Exportkontrollgesetze beachten müssen. Aufgrund des extraterritorialen Anspruchs des US-(Re-)Exportkontrollrechts, können auch Geschäftsvorgänge innerhalb Deutschlands, Europas oder mit anderen Drittländern den Export Administration Regulations (EAR) unterliegen.
In den Erläuterungen zu den US-Sanction Laws macht die Compliance Note auf die Sanktionslisten aufmerksam, die durch das Office of Foreign Assets Control (OFAC) herausgegeben werden.
Für Waren fasst die Compliance Note unter dem Abschnitt “U.S. Export Control Law” zusammen: To put it simply, the law follows the goods. Das bedeutet zum Beispiel, dass die EAR auch für Nicht-US-Unternehmen gelten kann, die Produkte herstellen, die Komponenten oder Software aus den USA enthalten.
Sind Sie davon betroffen?
Mit vier Prüfungen im Online-Tool SOLID können Sie feststellen, ob Sie unter die EAR fallen.
- Die erste Prüfung macht Sie mit der Definition der US-Person gem. § 772.1 EAR vertraut.
- Mit der zweiten Prüfung können Sie feststellen, ob Sie US-origin-products gem. § 734.3 (a)(2) in Ihrem Warenstamm haben.
- Schwieriger wird es zu entscheiden, ob Ihre Produkte für das jeweilige Bestimmungsziel einen bestimmten Wertanteil von kontrollierten US-Produkten besitzen (de-minimis-rule) und damit zum US-product werden. Dabei hilft die dritte Prüfung.
- Zudem gibt es noch die "Foreign Direct Products Rules", die für außerhalb der USA hergestellte Produkte gelten, die entweder unmittelbar unter Nutzung von US-Software oder US-Technologie gefertigt werden oder mittels einer US-Anlage ("plant") bzw. Hauptkomponente einer Anlage ("major component") produziert werden, die das direkte Produkt aus US-Technologie oder Software ist. Die vierte Prüfung führt Sie durch die momentan neun bestehenden Regeln.
In der Compliance Note wird neben der Frage “Am I subject to the EAR?” auch behandelt, welche Konsequenzen Nicht-US-Unternehmen bei Verstößen drohen und warum eine Selbstanzeige sinnvoll sein kann. Mit expliziten Beispielen aus aus Gerichtsurteilen. In einer Conclusion liefert die Compliance Note unter dem Titel Compliance “Consideration for Foreign-Based Persons” in sieben Punkten gebündelt die wichtigsten Handlungsmaßnahmen, wie ein stabiles Compliance-Management in Unternehmen aufgebaut sein sollte.
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