Erste Etappe des UZK-Systems zur Verwaltung von Sicherheiten erreicht
Um Sicherheiten mitgliedstaatenübergreifend zu verwalten, wurde EU-seitig das IT-System Guarantee Management System (GUM) erarbeitet. Dieses ist seit 11. März 2024 zunächst mit einer zentralen Komponente in Betrieb. Jetzt haben die jeweiligen Zollbehörden der Länder bis Juni 2025 Zeit, eine nationale Anwendung (GUM2) zur Verfügung zu stellen.
Für potenziell anfallende Einfuhrabgaben muss Sicherheit geleistet werden. Dies betrifft beispielsweise Aufschubkonten, vorübergehende Verwahrung und die besonderen Verfahren. Zu letzteren zählen z. B. Lagerung (Zolllager, Freizonen), Verwendung (vorübergehende Verwendung, Endverwendung) sowie Veredelungsverkehre (aktive Veredelung, passive Veredelung). Auf einer Website zum Guarantee Management System informiert die EU-Kommission zu Zeitplan, Funktionalität und technischer Umsetzung.
Das Guarantee Management System soll dazu dienen, eine Registrierung für Sicherheiten zentral zu ermöglichen, so dass die Gültigkeit für Zollbehörden EU-weit überprüfbar wird und der Referenzbetrag überwacht werden kann. Mit GUM wird das UZK-Konzept der Gesamtsicherheiten umgesetzt. Ausgenommen bleiben Sicherheiten für das Versandverfahren - diese werden separat im NCTS-System verwaltet.
Im EU-Trader-Portal wird für die zentrale Komponente des Guarantee Managment Systems in das bereits bestehende System zur Verwaltung von mitgliedstaatenübergreifenden Bewilligungen integriert. Damit wird es Unternehmen ermöglicht, Sicherheiten über das EU-Trader-Portal zu übermitteln, einzusehen und zu verwalten.
Jedes EU-Land wird anschließend die nationale Anbindung individuell ausgestalten. Diese überprüft bei Einfuhrzollanmeldungen die im EU-Portal hinterlegten Sicherheiten. Laut Arbeitsprogramm der EU zur Entwicklung von IT-Systemen zum UZK sollen die nationalen Anbindungen bis zum 2. Juni 2025 fertiggestellt sein.
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