Antidumping: Anleitung hilft bei Initiierung des Verfahrens
Um Hersteller innerhalb der EU vor unlauterem Wettbewerb durch Dumpingpreise aus Drittländern zu schützen, kann die EU Antidumpingzölle verhängen. Diese werden dann als zusätzliche Abgaben auf Importe erhoben, so dass innereuropäische Produktionen wieder konkurrenzfähig werden. Ein Leitfaden der EU-Kommission in deutscher Sprache hilft Unternehmen dabei, das Verfahren anzustoßen.
Haben Unternehmen in der EU den Verdacht, dass Waren aus dem Drittland zu einem Preis unterhalb der anfallenden Herstellungskosten angeboten werden, kann ein Antidumping-Verfahren bei der EU angestrengt werden. Beispiele dafür sind Antidumpingzölle für Elektrofahrräder (8711601) oder Grafitelektroden (85451100) aus China. Für Elektrofahrräder kommen z. B. neben 6 % Drittlandszollsatz zusätzlich bis zu 62,1 % Antidumpingzoll zum Tragen. Die Rechtmäßigkeit und Höhe des Ausgleichszolls wird anschließend durch die EU regelmäßig überprüft und dann gegebenenfalls verlängert oder geändert.
Ein Leitfaden der EU-Kommission gibt Hinweise zur Antragsstellung und führt insbesondere aus, wer das Verfahren beantragen darf, welche Nachweise geführt werden müssen und welche Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen zur Verfügung stehen. Nach Eingang der Beschwerde und der notwendigen Nachweise entscheidet die EU-Kommission, ob eine Antidumpinguntersuchung eingeleitet wird.
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