Cannabisgesetz: Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr bleiben verboten
Der Zoll weist in einer Fachmeldung darauf hin, dass trotz Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis weiterhin verboten bleiben und Strafen unterliegen. Die übrigen Regelungen wurden nur teilweise geändert.
In der Fachmeldung Einfuhr von Cannabis bleibt weiterhin verboten, stellt die Zollverwaltung klar, dass dies auch für Mengen bis 25 Gramm gilt.
Sie können die aktuellen Änderungen im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 109 vom 27. März 2024 nachlesen. Mehr zu den bestehenden Regelungen z. B. zur Einfuhr von Hanf- und Hanfsamen finden Sie auf der Website des Zolls.
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