Das US-Re-Exportkontrollrecht im Wandel – von welchen Änderungen sind Sie betroffen?
Unterliegen Ihre Lieferungen den US-Ausfuhrbestimmungen nach den Export Administration Regulations (EAR)? Dr. Ulrike Jasper geht in ihrem Online-Seminar am 8. Mai 2024 zum US-Re-Exportkontrollrecht sowohl auf die Grundlagen als auch auf aktuelle Änderungen ein und freut sich auf Ihre Fragen.
Sind Sie von den Änderungen der EAR, die seit 17. November 2023 in Kraft sind, betroffen? Oder von der Final Rule vom 21. März 2024? Diese erweitert insbesondere Beschränkungen für Personen, die sich in bestimmten Sanktionsprogrammen der vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) geführten Specially Designated and Blocked Persons List (SDN-Liste) finden. Sie führt zur Ausweitung der End-User Kontrollen gemäß § 744.8 EAR.
Wie Sie herausfinden, ob eine Genehmigungspflicht für Ihre Exporte, Reexporte oder Inlandsverbringungen vorliegt, erläutert Ihnen Ulrike Jasper anhand von praktischen Beispielen. Zuvor zeigt Sie Ihnen die Systematik des US-Re-Exportkontrollrechts auf und macht Sie mit den entscheidenden Begrifflichkeiten vertraut.
Sie lernen, wann Güter „subject to the EAR“ sind und auf was Sie achten müssen, wenn Käufer, Empfänger oder Endverwender in US-Sanktionsprogrammen gelistet sind.
Was genau? Sie lernen...
- welche Produkte direkt oder über die de-minimis-rule vom US-Re-Exportkontrollrecht betroffen sind
- wie Sie die richtige ECCN ermitteln bzw. welche Güter als EAR99 zu klassifizieren sind
- wie Sie die Genehmigungspflicht eines Re-Exports prüfen
- mögliche Genehmigungsausnahmen (License Exceptions) kennen
Wann und wie?
📅Datum: 8. Mai 2024
⏰ Zeit: 9 bis 12:30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
>> Zur Anmeldung. Das US-Re-Exportkontrollrecht - ein Überblick
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