EUR.1/EUR-MED: Angabe des Ursprungslandes
Eine Fachmeldung des Zolls informiert über die Empfehlung der Europäischen Kommission, zukünftig in den Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 und EUR-MED) als Ursprungsland grundsätzlich „Europäische Union“ einzutragen.
Bislang wurden je nach Abkommen „Europäische Gemeinschaft“ oder „Europäische Union“ verwendet. Dies betrifft folgende Felder:
2: Bescheinigung für den Präferenzverkehr zwischen – erste Zeile und
4: Staat, Staatengruppe oder Gebiet, als dessen bzw. deren Ursprungswaren die Waren gelten
Laut Fachmeldung Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED hat die EU-Kommission die Partnerländer darüber informiert, dass generell „Europäische Union“ verwendet werden soll.
Nach Auskunft des Zolls gilt dies gleichermaßen für Ursprungserklärungen; die Abkürzung „EU“ kann weiterhin verwendet werden.
Die Seite des Zolls Länderbezeichnungen in Präferenznachweisen wurde bereits aktualisiert.
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