Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Auf Stand bleiben
Bis Ende April 2024 müssen betroffene Unternehmen den zweiten CBAM-Quartalsbericht an die EU-Kommission übermitteln. Weiterhin gilt: Sie können für den Bericht die veröffentlichten Standardwerte nutzen und Korrekturen dürfen anschließend bis zum 31. Juli 2024 nachgereicht werden. Hilfestellungen von der EU und von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes werden laufend aktualisiert.
Auf der Website der EU zum Carbon Border Adjustment Mechanism finden Sie Hilfen für Ihre Quartalsberichte gebündelt. Diese und weitere Dokumente sind mittlerweile überarbeitet worden:
- Für Importeure wurde der Leitfaden übersetzt und wird nun in deutscher Sprache angeboten: Zum Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Einführer von Waren in die EU.
- Wenn Sie bei Abgabe des Quartalsberichts innerhalb des CBAM-Portals einen Fehlercode erhalten, finden Sie innerhalb der Excel-Tabelle Report Structure für ca. 62 Fehlermeldungen eine hilfreiche Erläuterung.
- Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes meldet auf seiner Website, dass das CBAM-Übergangsregister ab sofort auch auf die deutsche Sprache umgestellt werden kann. Die Möglichkeit finden Sie oben rechts im Menü, wenn Sie den Eintrag „Preferences“ nutzen.
Sollten Sie außerdem Bedarf an einem Austausch mit Unternehmen oder einem Webinar haben, finden Sie auf der Website der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) die regionalen Angebote der IHKen mit Terminen gelistet: Veranstaltungen zu CBAM.
In einem Vorschlagspapier bündelt die DIHK die wichtigsten Verbesserungsvorschläge zu den CBAM-Berichtspflichten: Herausforderung CBAM: Vorschläge aus der Wirtschaft. Zum Beispiel sollten die Standardwerte auch nach Juli 2024 genutzt werden dürfen oder höhere Schwellwerte gesetzlich implementiert werden.
Einen Lichtblick zu letzterem teilt die IHK Stuttgart: Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU (TAXUD) hat eine gewichtsbasierte Schwelle angekündigt. Sobald hier Neuerungen vorliegen, informieren wir Sie in der AEB Community darüber.
-
Durch Germany Trade and Invest (GTAI) werden im Juni 2024 zwei Online-Seminare angeboten:
- Am 6. Juni 2024: China und CBAM: Was der CO₂-Grenzausgleichsmechnismus im Umgang mit Lieferanten aus China bedeutet
- am 13. Juni 2024: CBAM – Bilanz und Ausblick: GTAI und die Deutsche Emissionshandelsstelle informieren über den aktuellen Stand
0 -
Ende Juni / Anfang Juli hat die EU-Kommission auf ihrer englischsprachigen Webseite zum Carbon Border Adjustment Mechanism zahlreiche Dateien aktualisiert:
- Bedienungsanleitung (user manual) und Releasenotes (most important featurtes) für das Übergangsregister
- CBAM Quarterly Report structure (XSD and “stypes.xsd” bzw. XLS format) sowie Beispieldateien für Vertreter und für Importeure
Einen Monat älter sind
- Guidance document on CBAM implementation for importers of goods into the EU
- CBAM communication template for installations sowie eine Beispieldatei dazu
- Standardwerte (default values) im Excel-Format, sowie
- Hinweise in Bezug auf Unterstützung für Entwicklungsländer (CBAM and developing countries/LDCs)
0 -
In Ihrem Newsletter vom 25. Juli 2024 weist die Deutsche Emissionshandelsstelle auf folgendes hin:
- Es kann sein, dass Sie im CBAM-Übergangsregister Mitteilungen im Zusammenhang mit Ihren Pflichten im Rahmen der CBAM-Compliance erhalten. Diese finden Sie dort über das „CBAM-Portal für Unternehmer“. Eine E-Mail-Benachrichtigung kann eingerichtet werden.
- Ab dem Bericht für das zweite Quartal 2024 muss die Nettomasse in Tonnen angegeben werden. Kilogramm sind nicht mehr zulässig.
- Die Europäische Kommission hat ihre FAQ zu CBAM (am 19. Juli) aktualisiert.
0 -
Am Freitag, den 13. September 2024 hat die EU-Kommission auf ihrer englischsprachigen Webseite zum Carbon Border Adjustment Mechanism die
- Anleitung für das CBAM Übergangsregister und die
- Technischen Spezifikationen (XSD, XLS) für den CBAM-Bericht sowie Beispiel-Berichte
aktualisiert.
Zehn Tage später wurde ein "CBAM Self Assessment Tool" erstmalig veröffentlicht. In dieser Excel-Tabelle gibt man die Warennummer, das Ursprungsland, den Warenwert (über 150 Euro) und das Zollverfahren ein und erhält als Ergebnis, ob der Import unter die CBAM-Regelung fällt und welche Angaben im CBAM-Bericht verlangt werden, incl. spezifischer Angaben wie den möglichen production routes.
0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
4 Kommentare