Schweiz: Umstellung des Versandverfahrens auf Passar
Bekanntlich löst in der Schweiz das neue Passar-System zum 1. Mai 2024 das bisherige NCTS-IT-System ab. Zeitgleich endet in der Schweiz die Möglichkeit, das vereinfachte Eisenbahnversandverfahren mit CIM-Frachtbrief zu eröffnen.
Das gilt seit 1. Mai für Eisenbahnsendungen
Eisenbahnsendungen müssen ab diesem Zeitpunkt elektronisch im mit NCTS Phase 5 kompatiblen Passar angemeldet werden. Für Empfänger solcher Sendungen bedeutet dies, dass sie ggf. eine Bewilligung als Zugelassener Empfänger für NCTS benötigen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Schreiben vom 25. Januar 2024 an die ZE und ZV (siehe insbesondere den letzten Punkt unter 1. Zugelassener Versender)
- Zeitplan Passar
- Geringfügige Änderungen am VBD / Draft-VBD
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare