RO e-Transport-System in Rumänien: Umfassende Meldepflichten
Bereits seit Januar 2023 müssen Güter, die aus dem Ausland nach oder durch Rumänien im Straßenverkehr transportiert werden, vorab digital angemeldet werden. Am 15. Dezember 2023 wurde dies auf alle Warengruppen ausgeweitet und betrifft nicht länger nur Produkte mit hohem steuerlichen Risiko. Ab 1. Juli 2024 werden für Verstöße gegen die Meldepflicht Geldstrafen verhängt. Das ist zu beachten.
Von der verpflichtenden Vorabanmeldung im Ro e-Transport System sind alle innergemeinschaftlichen Lieferungen, Importe und Exporte betroffen, außerdem innerrumänische Transporte von Waren mit besonderem steuerlichen Risiko. Die IHK Nordschwarzwald listet die Verantwortlichen auf, die zur Anmeldung verpflichtet sind. Das sind z. B. bei Einfuhren der Empfänger, bei Ausfuhren der Versender oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen der Lieferant bzw. der Erwerber in Rumänien.
Eindeutige Identifikation
Für Steuerpflichtige in Rumänien steht zur Anmeldung der Warentransporte das Ro e-Transportsystem über den “Virtual Private Space” des Finanzministeriums zur Verfügung. Mit diesem Portal werden in Rumänien ebenfalls die elektronischen Rechnungen erstellt. Maximal drei Tage vor Beginn des Transports können die notwendigen Angaben gemeldet werden. Nach Erhalt einer eindeutigen UIT-Nummer und vor Beginn des Transports muss diese allen Beteiligten mitgeteilt werden (CMR, Spediteur, Käufer, Verkäufer, Händler) und der Fahrzeugführer muss diese auf dem Warentransportdokument nach Aufforderung an der Grenze oder bei Kontrollen vorweisen können. Die Identifikationsnummer bleibt fünf Kalendertage gültig, bei innergemeinschaftlichen Transporten maximal 15 Tage. Nach Ablauf der Frist darf die UIT-Nummer nicht länger verwendet werden.
Nachverfolgbarkeit
Ab Juli 2024 sind nationale und internationale Transportunternehmen außerdem verpflichtet die aktuellen Positionsdaten des betroffenen Fahrzeugs durchgängig an das System übertragen. Dazu müssen die Fahrzeuge mit Satellitenortungsgeräten und Datenübertragungsmöglichkeit ausgestattet sein.
Ab 1. Juli 2024 können Verstöße von Unternehmen gegen die Meldepflicht mit Bußgeldern zwischen 20.000 RON (ca. 4.000 Euro) und 100.000 RON (ca. 20.000 Euro) sowie mit der Einziehung des Gegenwerts nicht deklarierter Waren geahndet werden.
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Hallöchen in die Runde,
ist damit schon jemand in Berührung gekommen? Sind davon tatsächlich alle Transitfahrten durch Rumänien betroffen?
LG Anita Schmidt
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Hallo Frau Schmidt,
in der AEB Community hat ein Mitglied auf das Thema aufmerksam gemacht und nach der Verantwortlichkeit gefragt: E-Transport in Rumänien. Die IHK Nordschwarzwald formuliert prägnant: „Keine UIT-Nummer, kein Versand“. Leider wurden hier oder unter der Frage eines Mitglieds keine weiteren Erfahrungsberichte geteilt. Haben Sie einen Weg in der Praxis gefunden?
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Hallo Frau Ullrich,
nein leider nicht. Wobei ich nach weiteren Recheren und genauerem Lesen festgestellt habe, dass Fahrten durch Rumänien nicht betroffen sein sollten. Sondern dies nur Warenströme mit Start oder Ziel in Rumänien betrifft.
Vielen Dank, dass sie die Aufmerksamkweit nochmals auf dieses Thema gelenkt haben.
Schon Mal allen ein schönes Wochenende.
Anita Schmidt
1 -
Hallo,
nachdem das System zum 1. Juli scharf geschalten wird, ist jetzt auch unser Partner aufgewacht.
Die Anforderung der Daten ist mir jedoch nicht möglich zu leisten. Die Standarddaten lt. Rechnung mit der UST-ID-Nr. sowie allen zollrelevanten Daten der Positionen stellen kein Problem dar, aber das Thema Kennzeichen des Transporteurs sowie Adresse des Grenzüberganges und Zeitpunkte des Grenzübergangs bzw. der Warenanlieferung vor Abholung sind schlichtweg unmöglich.Zudem ist mir noch nicht klar wo ich in den DFÜ angebundenen Dienstleister bei CarrierConnect die UIT Nummer eintragen kann (bzw. "UIT-FREE").
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank vorab.
Nicole Heizmann
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Dazu der Link von Rumänien:
https://www.untrr.ro/en/ro-e-transport-applies-to-national-road-transport-of-goods.html
0 -
Hallo Frau Heizmann,
wir haben Ihre Anfrage weitergegeben an unser Carrier Connect Produktteam. Im Help Center wurde folgender Artikel dazu aufgenommen: Versand nach Rumänien mit Carrier Connect: RO e-Transport und UIT-Code.
Damit wir hier für Sie die Anwendung anpassen können, gibt es dort den Hinweis:
"Wenn Sie für Ihren Versand nach Rumänien den UIT-Code elektronisch mit Carrier Connect übermitteln möchten, dann
- reichen Sie unbedingt eine Anfrage beim AEB-Support ein.
- nennen Sie uns die gewünschten Transportdienstleister.
- teilen Sie uns alles mit, was Sie bereits von Ihrem Transportdienstleister zu diesem Thema erfahren haben."
Sind Sie daher so freundlich und geben uns über ein Support-Ticket Ihre Anforderungen weiter?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Guten Morgen zusammen,
ich habe unseren Kunden gebeten, jetzt schon eine UIT Nummer zu beantragen, um Praxis zu bekommen. Lt. unserem Kunden ist es ihm nicht möglich eine UIT Nummer zu beantragen. Liegt es an unserem Kunden oder kann tatsächlich noch keine Nummer beantragt werden?
Hat einer praktische Erfahrung?
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Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) informierte am 3. Juli 2024 ihre Mitglieder über zwei Aktualisierungen:
- Derzeit kommt es verstärkt an der Grenze zu Rumänien zu Kontrollen. Sollte keine UIT-Nummer vorliegen, kann die Einreise verweigert werden.
- Nur für Unternehmen, die den Status eines AEO haben und keine Güter mit hohem Steuerrisiko befördern, kann es bis Ende 2024 zu Ausnahmen bei den Sanktionen kommen.
In dem Artikel werden außerdem auch ausführlich die Ausnahmen von der Meldepflicht erläutert.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0
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