Russland-Embargo: Aktualisiertes FAQ der EU
Die Europäische Kommission hat am 18. April 2024 eine Neufassung der häufigsten Fragen zu den Russland-Sanktionen veröffentlicht. Seit der letzten Version aus dem Jahr 2022 wurden zahlreiche Fragen überarbeitet, insbesondere zu zollrelevanten Themen oder zur Exportkontrolle sowie Dual-Use-Gütern.
Auf der Website der Europäischen Union zu „Sanctions adopted following Russia’s military aggression against Ukraine“ werden die Maßnahmen der EU zum Russland-Embargo kompakt gebündelt dargestellt und weitere Hilfestellungen verlinkt. Im April 2024 wurde das Dokument Commission consolidated FAQs aktualisiert.
Neu aufgenommen wurden unter anderem Hinweise zur „No Russia Clause“ oder es wird Bezug genommen zu der im Februar 2024 vom BAFA erlassenen Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 zur Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger.
- Wie Sie das Russland-Embargo mit Trade Compliance von AEB umsetzen, finden Sie im Help Center unter Umsetzung und Prüfung des Russland-Embargos.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24. April 2024 ein neues Hinweispapier zu Sanktionsumgehungen veröffentlicht. In den Fokus genommen werden darin ausländische Töchter von EU-Unternehmen, insbesondere wenn sie Produkte der „Common High Priority List“ herstellen und weltweit liefern. Mit dem Hinweispapier soll das Problembewusstsein der betroffenen deutschen Unternehmen geweckt und die interne Kontrollmaßnahmen gestärkt werden.
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