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Die Schiffsklauseln der Incoterms - gut für jeden? Mit Checkliste

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Kommentare

2 Kommentare

  • Bernd Seemann

    Also ich würde vermuten das ein einmal mit fixem Incoterm geschlossener Vertrag nicht eigenmächtig von einem Dienstleister geändert werden kann, schon gar nicht in eine für dieses Transportmedium ungültige Klausel da FOB für den Lufttransport nicht vorgesehen ist.

    D.h. es bleibt bei FCA Frankfurt. Wobei rein faktisch der einzige Unterschied in der Festlegung des  Gefahrenübergang bei vollständiger Verladung der Ware liegt , der bei FCA nicht ausdrücklich erwähnt wird. 

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  • Clemens Rude

    Hallo Herr Seemann, liebe Community, 

    Sie haben zurecht festgestellt, dass ein Vertrag durch einen Dritten nicht einfach geändert werden kann. Und so scheint der Praxisfall auf den ersten Blick mit Seefracht nichts zu tun zu haben. Aber es treffen mehrere erhebliche Probleme aufeinander:  

    Zuerst: FOB ist eine Seefrachtklausel und deshalb hier einfach nicht brauchbar.

    Und nach dem alten biblischen Grundsatz, “Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben”, sollte ein Vertrag ohne Not nicht mehr geändert werden (und schon gar nicht einseitig oder durch Dritte). Und es besteht hier keine Notwendigkeit.  
    Ein Dritter, der Spediteur greift hier scheinbar tief in die rechtliche Struktur des Kaufvertrages ein. Dabei hat dieser nur den Frachtvertrag mit dem Verkäufer zum Versendeterminal falsch geschrieben. Dieser Vertrag hat aber mit dem Kaufvertrag rechtlich erst einmal nichts zu tun. Er beschreibt hier nur Rechte und Pflichten des Frachtführers. Dieser ging davon aus, dass bei einer Anlieferung mit FCA am Versendeflughafen Frankfurt alle Pflichten erledigt sind. Das stimmt auch. Allerdings können selbstverständlich zusätzliche Leistungen einzeln hinzugebucht werden. Dies sollte hier auch so gehandhabt werden.  

    Der Sachbearbeiter im Unternehmen hat dann aber einen kapitalen Fehler gemacht. Während der Verkäufer FCA vereinbart hatte, hat nun die Sachbearbeitung alle Dokumente fehlerhaft ausgestellt, statt den Spediteur zur Neuausstellung seines AWB zu veranlassen. 

    Viele Grüße

    Clemens Rude

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