EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU
Am 19. Mai 2024 trat die Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist die EU-weite Harmonisierung der Straftatbestände und Sanktionen bei Verstößen. Mitgliedstaaten der EU müssen die Richtlinie bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umsetzen.
Restriktive Maßnahmen sind ein wesentliches Instrument zur Förderung der Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. Unter restriktiven Maßnahmen versteht man unter anderem Embargos, Ein- und Ausfuhrverbote oder Genehmigungserfordernisse für bestimmte Güter, Finanzsanktionen oder Reiseverbote. Sie werden zentral auf EU-Ebene erlassen. Die Umsetzung und Durchsetzung dieser Restriktionen fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Harmonisierung der Sanktionen und Straftatbestände für Verstöße gegen die restriktiven Maßnahmen der EU soll nun die Wirksamkeit dieser Restriktionen in allen Mitgliedstaaten sicherstellen.
Ausführliche Informationen finden sich in der Richtlinie (EU) 2024/1226 und in der Pressemitteilung der EU-Kommission.
Unterstützung durch SOLID
Um die Einhaltung der restriktiven Maßnahmen der EU abzusichern, können Unternehmen auf Hilfsmittel wie SOLID zurückgreifen. Mit der Prüfung SOLID-NLR können beispielsweise eigenverantwortlich die dem BAFA-Nullbescheid zugrundeliegenden vier Prüfschritte durchgeführt und dokumentiert werden: die Sanktionslistenprüfung, die Embargoprüfung, die Güterprüfung und die Endverwendungsprüfung. Wird für den Vorgang keine Genehmigungspflicht festgestellt, können Sie dies mit dem SOLID-NLR (No License Required) festhalten. So können Unternehmen nachweisen, dass für diesen Vorgang alle restriktiven Maßnahmen der EU abgeprüft wurden.
Hier geht’s zur Prüfung in SOLID.
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