Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika
Nachdem der Europäische Rat das Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika im April angenommen hat, ist es zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Sein Handelsteil wird bereits seit 2013 vorläufig angewendet, sodass sich im Warenverkehr mit Honduras, Nicaragua, Panama, Costa Rica, El Salvador und Guatemala in Bezug auf Zollsätze und Ursprungsregeln keine ungeplanten Änderungen ergeben haben.
In der Pressemitteilung des Rats der EU vom 12. April bekräftigt die EU den gemeinsamen politischen Dialog, Zusammenarbeit und Handel. Das Abkommen soll unter anderem die EU-Investitionsstrategie „Global Gateway“ stärken, indem in Zentralamerika „die Infrastruktur gefördert und die globale und regionale Konnektivität in den Bereichen Digitales, Klima, Verkehr, Gesundheit, Energie und Bildung verbessert wird“.
Und konkret? Mit dem im Amtsblatt der EU L/2024/1156 vom 17. April 2024 veröffentlichten Beschluss über den Abschluss des Assoziierungsabkommens mit Zentralamerika wurde dieses in allen Bereichen von der EU ratifiziert. Angewendet wird der Handelsteil je nach Land seit August, Oktober bzw. Dezember 2013. Mit der Handelssäule wurden die meisten Einfuhrzölle bereits abgeschafft und der Zugang zu den öffentlichen Beschaffungs- und Investitionsmärkten hat sich verbessert. Einen Link auf die letzte konsolidierte Fassung des Abkommens und mehr zu den Tarifen, Ursprungsregeln, Produktanforderungen, Zollverfahren, Abfertigungsdokumenten usw. finden Sie auf Acces2Markets.
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