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Lieferkettengesetz: Verlängerung bei Berichtsabgabe und Ausblick

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Kommentare

1 Kommentar

  • Ruth Setzler

    Verlängerung der Berichtsabgabe um ein weiteres Jahr!
    Auch wenn die Übermittlung eines Berichts an das BAFA und dessen Veröffentlichung vor Januar 2026 fällig ist, wird die Überschreitung der Frist nicht sanktioniert, sofern der Bericht spätestens zum 31. Dezember 2025 vorliegt. Die Begründung ist identisch zu der im Vorjahr. 

    Mit dieser Nachricht des BAFA aus dem Spätherbst haben Unternehmen nun also mehr Zeit gewonnen, das Reporting zu organisieren.

    Kleine Randbemerkung: Im Jahresbericht 2023 legt das BAFA offen, dass im ersten Berichtsjahr 53 Berichte eingereicht wurden. 30 davon in verkürzter Form. Zudem wurden 492 Kontrollen durchgeführt. Wurden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, gab es eine freundliche Ermahnung, Bußgelder wurden in keinem einzigen Fall ausgesprochen. 

    In diesem Sinne wünsche ich allen berichtspflichtigen Unternehmen, dass Sie die Einhaltung der Menschenrechte praxisnah dokumentieren und nachweisen können.
    Ruth Setzler  

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