Saudi-Arabien und Philippinen: Für weitere Länder ist Carnet ATA möglich
Im Juni und Juli 2024 treten zwei weitere Länder dem Carnet ATA-Verfahren bei. Damit können Sie die Vorteile der vorübergehenden, zoll- und steuerfreien Einfuhr von Waren im Rahmen der Vereinbarung nutzen.
Ab 1. Juni 2024 können Carnets ATA für Saudi-Arabien ausgestellt werden, allerdings nur für Messe- und Ausstellungsgüter. Am 15. Juli kommen die Philippinen mit umfangreichem Anwendungsbereich hinzu. Die konkreten Verwendungsmöglichkeiten in beiden Ländern und ggf. besondere Bestimmungen können Sie in der Mitteilung der Internationalen Handelskammer vom 22. April 2024 nachlesen.
Für Saudi-Arabien hat die Wirtschaftskammer Österreich Besonderheiten in einem Dokument gebündelt. Dazu gehören unter anderem Strafzahlungen für Waren, die nicht zum festgelegten Wiederausfuhrtermin das Land verlassen haben.
Die Zahl der am Carnet-ATA-Verfahren teilnehmenden Länder bzw. Zollgebiete steigt damit auf 81.
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