Zölle und Kontingente für Einfuhren aus der Ukraine und Moldau bleiben ausgesetzt
Bis 5. Juni 2024 galten die befristeten Handelsliberalisierungsmaßnahmen für die Ukraine und bis 24. Juli 2024 für Moldau – nun wurden beide um ein Jahr verlängert. Es handelt sich dabei um die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Quoten für Agrarprodukte. Gleichzeitig kann die EU bei Überschreiten von durchschnittlichen Importmengen der letzten 30 Monate Schutzmaßnahmen auf Einfuhren sensibler landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ukraine erlassen.
Hintergrund der Handelsliberalisierungsmaßnahmen
Um die Ukraine inmitten des anhaltenden Angriffskriegs Russlands zu unterstützen, wurden bereits im Juni 2022 Einfuhrzölle und Quoten für ukrainische Importe ausgesetzt. Dies trug bislang schon dazu bei, die Handelsströme stabil zu halten. Auch für das Nachbarland Moldau haben sich die bisherigen Maßnahmen positiv auf den Handel ausgewirkt und Ausfuhren konnten in die EU umgelenkt werden. Laut Pressemitteilung vom 13. Mai spielte dabei „auch die Tatsache eine Rolle, dass der Ukraine und Moldau im Juni 2022 der Status eines EU-Bewerberlands zuerkannt wurde und im Dezember 2023 Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden“.
Ukraine: Handelsliberalisierung für die Ukraine und Schutz der EU-Landwirte
Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine stellt sicher, dass ukrainische Unternehmen seit 2016 einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt erhalten. Ab Juni 2022 wurden zudem autonome Handelsmaßnahmen eingeführt, die den zollfreien Zugang aller ukrainischen Produkte ermöglichen. Diese wurden nun zum zweiten Mal verlängert. Zum Schutz der EU-Landwirte kann die Kommission der EU allerdings für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Grütze, Mais und Honig Zölle einführen, wenn die Importe dieser Produkte den Durchschnitt der Importmengen von 2021 bis 2023 übersteigen. Die Verordnung (EU) 2024/1392 dazu wurde am 29. Mai 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Moldau: Landwirtschaftliche Erzeugnisse profitieren
Im Juli 2022 wurde zunächst die Erhöhung von Zollkontingenten für landwirtschaftlich Erzeugnisse (Tomaten, Knoblauch, Tafeltrauben, Äpfel, Kirschen, Pflaumen und Traubensaft) beschlossen und sowohl für diese als auch für weitere aus Anhang XV-B wurden ab Juli 2023 die Einfuhrzölle vollständig ausgesetzt. Die Maßnahmen gelten nun bis zum 24. Juli 2025. Die Verordnung (EU) 2024/1501 wurde am 29. Mai 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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