Ab 31. Oktober 2024 Summarische Eingangsanmeldungen im Vereinigten Königreich für Waren aus der EU
Am 31. Oktober 2024 läuft eine Brexit-Übergangsregelung aus und Summarische Eingangsanmeldungen werden bei Lieferungen aus der EU (und bestimmten weiteren Gebieten wie der Schweiz) ins Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) erforderlich. Die Anmeldungen kommen zusätzlich zu den bereits jetzt erforderlichen Zoll- bzw. Transitanmeldungen und etwaigen GVMS-Meldungen hinzu und erfolgen im „Safety and Security (S&S GB) service“.
Da Nordirland in Bezug auf den Warenverkehr als Teil der EU angesehen wird, sind für Lieferungen aus der EU dorthin auch nach dem 31. Oktober 2024 keine Summarischen Eingangsanmeldungen erforderlich.
Auch wenn für die Summarische Eingangsmeldung der Beförderer bzw. der Fährbetreiber, die Fluggesellschaft usw. verantwortlich ist, kann es zu Rückfragen bei den europäischen Exporteuren kommen.
Nähere Informationen, wann beim Import in das Vereinigte Königreich eine Summarische Eingangsanmeldung erforderlich ist, finden Sie im Leitfaden der britischen Regierung: Making an entry summary declaration.
Weitere Informationen, u.a. wer, abhängig von den benutzten Verkehrszweien und Beförderungsmitteln, eine Summarische Eingangsanmeldung abgeben muss, finden Sie auf der Website zu Safety and security requirements on imports and exports.
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