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Zollstatistiken und die letzten CBAM-Berichte mit Standardwerten

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Kommentare

2 Kommentare

  • Frank Küßner

    welche Lösungen bietet AEB für Unternehmen an, die ausschließlich über direkte Vertreter abfertigen lassen? Gibt es eine Schnittstelle zum Rechenzentrum der Zollverwaltung, die Beteiligte mit ihrer EORI anzapfen können? Eine IFG-Datenabfrage ist nicht zielführend, weil die sehr langen Bearbeitungszeiten nicht zu den CBAM Meldefristen passen. Eine Datenabfrage bei allen Dienstleistern ist ebensowenig zielführend.  Die Zollverwaltung übermittelt Daten an die EU Kommission, damit die DEHST Kontrollen durchführen kann, der Dateneigentümer (Zollbeteiligte) bleibt außen vor. 

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  • Thomas Hartinger

    Guten Tag Herr Küßner,

    Auch wenn der Wunsch schon geäußert worden war, gibt es m.W. keine Schnittstelle / technische Abfragemöglichkeit für Daten des Zolls, nicht nur in Deutschland. Wenn weder eine IFG-Datenabfrage bei den Hauptzollämtern noch eine Datenabfrage bei den Dienstleistern weiterführen, können evtl. Importmengen aus betrieblichen Bestell- oder Wareneingangsdaten o.ä. ermittelt werden.

    Mit ATLAS – Info 0575/24 vom 19. Februar 2024 gab der deutsche Zoll bekannt, dass er bei CBAM-Waren auf die Berichtspflicht bei CBAM-Waren über einen Verarbeitungshinweis in der CUSREC-Verarbeitungsmitteilung hinweist. Je nachdem mag dieser Hinweis in den Verzollungsunterlagen enthalten sein, die sie von ihren Dienstleistern enthalten. Aber wenigstens die Warennummer (Zolltarifnummer) sollte enthalten sein, anhand der Sie prüfen können, ob die Ware unter CBAM fällt.

    Freundliche Grüße,

    Thomas Hartinger

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