EU schließt Abkommen mit Côte d’Ivoire zum Forstsektor
Am 27.05.2024 hat die EU mit der Republik Côte d’Ivoire ein Abkommen über die “Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holz und Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)” veröffentlicht.
Das freiwillige Partnerschaftsabkommen 2024/1414 regelt den für den Import erforderlichen Nachweis, dass Holzimporte der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) genügen und damit die von den Marktteilnehmern anzuwendenden „Sorgfaltspflichten“ durch FLEGT-Genehmigungen erfüllt sind. Bevor diese Genehmigungen für Holzimporte erteilt werden können, müssen dafür sowohl in den Herkunfts- als auch in den Bestimmungsländern die (verwaltungs-)technischen Voraussetzungen geschaffen werden. In Deutschland werden FLEGT-Genehmigungen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erteilt. Eine Übersicht über das Verfahren finden Sie auf der Website der BLE: FEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren aus Partnerländern.
Bisher werden FLEGT-Genehmigungen laut BLE nur vom Partnerland Indonesien tatsächlich ausgestellt. Andere Länder, die das Abkommen bisher ratifiziert haben, haben noch kein landesweit gültiges System etabliert.
Die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) läuft am 30.12.2024 aus und wird inhaltlich durch die Verordnung (EU) 2023/1115 Deforestation Regulation/ Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ersetzt und erweitert. FLEGT-Genehmigungen werden gemäß Artikel 81 der neuen Verordnung anerkannt.
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